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Die Idee - Fragen?

 
 

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10. Könnten durch Volksabstimmung nicht diskriminierende Gesetze, die Todesstrafe, ja selbst die Abschaffung der Demokratie usf. beschlossen werden?


Nein!

Weder Menschen diskriminierende Gesetze, noch die Todesstrafe, noch die Abschaffung von Demokratie, Rechts- und Sozialstaat, können durch Volksabstimmung, wenn sie im Rahmen des Grundgesetzes oder einer aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung ins Dasein kommt, beschlossen werden.

Artikel 1 (Achtung und Schutz der Menschenwürde) und Artikel 20 (die Staatsstrukturprinzipien) sind allem politischen Geschehen übergeordnet und sind schon im Sinne des Grundgesetzes, erst recht dann aber auch im Sinne der aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung, unantastbar. Sie haben Ewigkeitsgültigkeit.
(Vgl.: Artikel 79, Abs. 3 GG)

Die Volksabstimmung im Rahmen des Grundgesetzes und im Rahmen einer aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung ist als ein gesetzlich geregelter Prozess zu denken, der eine Verfassungsprüfung der zur Volksabstimmung gegebenen Impulse / Fragen / Gesetzesinitiativen unbedingt mit einbeschließt.

Impulse / Fragen / Gesetzesinitiativen, die die freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes oder der aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung in Frage stellen, würden an der Verfassungsprüfung scheitern.

D.h.: man kann zwar jederzeit versuchen, diskriminierende, das Grundgesetz / die Verfassung unterlaufende Volksabstimmungen zu starten. Dem Staat wäre es aber untersagt, derartige Volksabstimmungen durchzuführen. 

 

 

Wie funktioniert Volksabstimmung?

 

Volksabstimmung: Für und Wider