Mit großem Interesse habe ich den Impuls zu einer Volks-Urabstimmung der Initiative Unsere Verfassung e.V. auf der Internetseite www.unsere-verfassung.de wahrgenommen.
Zur Befriedung und Einhegung einer immer mehr protestgeneigten Bevölkerung haben Manuela Schwesig, Bodo Ramelow, Petra Pau und Markus Meckel im Wahljahr 2024 vorgeschlagen, die seit der Wiedervereinigung 1989 in Artikel 146 GG offen stehende Frage nach einer grundsätzlichen Verfassungsbildung bzw. der Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung einzulösen. Artikel 146 GG besagt, dass das Grundgesetz seine Gültigkeit verliert, wenn sich das (wiedervereinigte) Volk in freier Entscheidung eine Verfassung gibt. Der Artikel wurde 1949 formuliert, um das zunächst nur für den Westteil Deutschlands als Provisorium "von oben" eingesetzte Grundgesetz zu einem demokratischen, allgemeinen Volksentscheid (und dadurch erst vollständig in den Rang einer "Verfassung") zu bringen.
Anders, als die genannten Politiker, die die Erhebung des Grundgesetzes
zur Verfassung als eine Angelegenheit des Bundestages, des "Personales"
des Souveräns, zu betrachten scheinen, sieht der Verein
Unsere Verfassung e.V.
einen solchen grundlegenden Verfassungsakt als eine Angelegenheit direkt
des
Souveräns, des seit 1989 wiedervereinigten Volkes, an.
Aus diesem Grunde hat die Initiative auf der Webseite www.unsere-verfassung.de eine Volks-Urabstimmung mit folgenden drei Fragen initiiert:
Ja - Nein
Ich sehe in dieser Abstimmung einen Weg, der Ausgrenzung der Bürger aus den großen Fragen der Politik und der damit zunehmenden allgemeinen Politikverdrossenheit zu begegnen, die strukturellen Schwächen des Grundgesetzes zu beheben und die freiheitlich demokratische Grundordnung unserer Republik auch zukunftsfest zu machen - und möchte alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, sich zu informieren und an dieser wichtigen Abstimmung teilzunehmen.
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Weitere Formulierungshilfen können aus unserer Broschüre oder unserem Flyer bezogen werden. |
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