Zum Thema Corona ...

So lasst uns denn auch das Wichtigste tun … 

 Text als PDF


 

Berlin, den 03.05.2020


Liebe Freunde –

 


als ich einmal einen sehr großen Schock erlebt hatte, der die Planungen meines Lebens sehr durcheinander brachte, da hat mir eine Persönlichkeit, die eine außerordentlich tiefgehende Bedeutung in meinem Leben hatte, gesagt: "Da haben Sie ja ordentlich was zu verkraften."

Was für ein Wort! Und was für ein Auftrag!

Für mich jedenfalls hatte dieses einfache Wort die Wirkung, dass ich sofort wieder aufrecht in meinem Leben stand.

In meinem Leben! Nicht in dem Leben, dass ich mir vorher erhofft und vorgestellt hatte, sondern in dem Leben, dass hinfort wirklich das meine war.

 

Liebe Freunde,

jetzt haben wir Corona –

und wie im persönlichen Leben wird es auch hier darum gehen, das zu "verkraften".

Das heißt, im Sinne einer tiefgehenden Erneuerung und Immunisierung aus den damit verbundenen Schädigungen hervorzugehen.

 

Vieles wird sich ändern, das ist sicher –

Angesichts der unglaublichen Erkrankungen im weltweiten sozialen Leben, die wir schon vorher zu beklagen hatten und die nicht nur die Völker, ihre inneren Zusammenhänge und Kulturen sondern inzwischen auch die Erde zu zerstören drohen, kann das auch von Vorteil sein …

 

Die Sache kann aber auch 'nach hinten' losgehen und genau den Mächten Vorteile bringen, die bisher schon dabei waren, die Zügel immer enger zu ziehen …

 

Liebe Freunde,

vor diesem Hintergrund macht es Sinn, sich zu überlegen, was zu unternehmen ist, damit die Sache nicht ganz 'nach hinten' losgehen kann.

 

Es wird ja zur Zeit sehr viel darüber diskutiert, ob es bei den jetzt verhängten Maßnahmen tatsächlich nur um die ehrenvolle Bekämpfung des Corona-Virus geht, oder ob nicht auch andere Zwecke damit verbunden sind. Ob die Krise nicht auch dazu verwendet wird, der Pharma-Industrie wirtschaftliche Vorteile zu bringen (es ist jedenfalls sehr befremdlich, mit welcher Energie versucht wird, jede Alternative zum von Bill Gates vorgeschlagenen Impf-Programm abzuwehren und zu diskreditieren).
Und ob sie nicht auch dazu verwendet wird, auf dem Umweg über die "medizinische Überwachung" die verfassungsmäßigen Grundrechte auf Dauer auszuhebeln, immer striktere Systeme zur Überwachung und Kontrolle der Bevölkerung zu etablieren und Demokratie, Rechts- und Sozialstaat den mächtigen Interessen globaler Finanz- und Wirtschaftsmächte zu unterwerfen.

 

- Mit welchen Empfindungen man den Entscheidungen der Regierung zuschaut, hängt davon ab, in welchem Umfang man ihr vertraut. Und angesichts der immer strikteren Umverteilung von "unten nach oben", der Einrichtung der gesamten Politik nach den Interessen der globalen Finanz- und Wirtschaftsmächte, die schon lange zu beobachten ist [1], ist die Münze des Vertrauens inzwischen sehr sehr dünn geworden.

 

Da wäre es gut in der Art, wie Ingenieure es tun (und die Regierung versucht dies bezüglich Corona ja gerade auch) den schlimmsten Fall vorweg zu denken und auch für diesen die dem entsprechenden Schutz-maßnahmen aufzuziehen. Von Seiten des Volkes – wenn die Politik versagt.

 

Was ist zu tun, wenn das Unaussprechliche wahr wird?
Wenn nicht nur die Corona-Krise, sondern auch

- die Zusammenbrüche größter Wirtschaftszweige,

- der sich abzeichnende Bankencrash,

- ein zusammenstürzendes Finanzsystem,

- der Druck einer sich auflösenden EU,

- ein durchaus möglicher Staatsbankrott,

- aufkeimende harte soziale Unruhen und politische Umbrüche,

- die ohnehin wirkende Klimakrise und

- der drohende Kollaps der Lebenssphäre des ganzen Planeten

dazu führen, dass unsere demokratische Grundordnung schwerwiegend angetastet oder gar ganz außer Kraft gesetzt wird? Das ist die hier zu erläuternde Frage …

 

Gibt es eine Möglichkeit, die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik, die im Grund-gesetz gefasste Basierung des Staats auf die Achtung und den Schutz der Menschenwürde (statt auf völkische, wirtschaftliche oder anders geartete Eliteninteressen), aus den entstehenden Gefahren zu retten?

 

Diese Möglichkeit ist vorhanden!

Sie offenbart sich sofort, wenn man sich innerlich an den Ursprung der Bundesrepublik begibt:

 

Als 1948/49 die Bundesrepublik gegründet wurde, wurde es von den "Eltern des Grundgesetzes" als tiefster Widerspruch empfunden, dass die Deutschen nicht in der Lage waren, sich ihre Verfassung selbstbestimmt – per einer das ganze Volk beteiligenden "Verfassungsgebenden Versammlung" und per Volksentscheid – zu geben. Einerseits war das Volk in West und Ost geteilt und die Deutschen in der sowjetischen Besatzungszone hätten nicht mit abstimmen dürfen, andererseits hatten auch die westlichen Besatzer Interessen, die eine wirklich freie Auseinandersetzung des Volkes über einen neuen Gesellschaftsvertrag und eine Volks-abstimmung darüber ausschlossen.

 

Das empfundene Problem der Eltern des Grundgesetzes war, dem deutschen Volk eine Verfassung, die eine demokratische Ordnung herstellen sollte, nur erst auf undemokratische Weise verordnen zu können; d.h., es einerseits zur verfassungsgebenden Gewalt und zum Souverän zu erklären, ihm andererseits aber die eigentlichen Souveränitätsakte: die Ausgestaltung der Verfassungsinhalte und ihre Inkraftsetzung durch Volksentscheid, noch nicht gestatten zu können.

 

Die Gründung der Bundesrepublik war für die Eltern des Grundgesetzes deshalb nur ein provisorischer Akt, der die Möglichkeit der freien Bildung einer Verfassung nur eröffnen sollte.
Und so hat man

 

  1.

darauf verzichtet, die so gebildete Rechtsstruktur schon als Verfassung zu bezeichnen, [2]

 

  2.

vorne auf das Grundgesetz nur "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" –
statt "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" – geschrieben
[3]

und

 

  3.

im letzten Artikel des Grundgesetzes verfügt:

"Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

(Grundgesetz, Artikel 146 - in der Fassung von 1949)

  
Nun, der im Sinne des Geistes des Grundgesetzes intendierte Akt der Verfassungsbildung ist noch nicht vollzogen. Es gab zwar Versuche bei der sog. "Wiedervereinigung", eine diesem Anspruch gemäße Verfassungsbildung in Gang zu bringen. In den sich überstürzenden Ereignissen der Wendezeit sind diese Versuche aber gescheitert. [4]

 

Zum Schutze des Grundgesetzes vor seiner Auflösung sowie zur Erlangung unserer Souveränität über die Entscheidungen, die unser Gemeinwesen angehen, schlagen wir deshalb vor, nach Artikel 146 GG das Grundgesetz selbst zur Verfassung zu erheben und dabei das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich mit zu beschließen.

 

Wir schlagen vor, eine bundesweite Volksabstimmung mit folgendem Inhalt durchzuführen:

 

 

-

Ich stimme zu,
unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu erheben.

-

Ich stimme zu,
das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.

-

Ich stimme zu,
dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung entschieden werden kann.

 

Ja ……     Nein ……

 

  

Diese Abstimmung würde selbst-organisiert, d.h. direkt durch uns, das Volk, die einzig legitime "verfassungs-gebende Gewalt" - und nicht im engen Rahmen der nur "verfassten Gewalt" stattfinden.
 

Sollte sie angenommen werden, wären nach Artikel 146 GG die Gültigkeit des Grundgesetzes und mit ihr die Gültigkeit aller Staatsorgane und die Allmacht der Parteien erloschen.

 

Da wir das Grundgesetz aber selbst zur Verfassung erheben, zerstören wir nicht die staatliche Ordnung, sondern setzen sie wieder in ihren Rang, übernehmen allerdings endlich die von Beginn an zugesicherte Rolle des Souveräns im Staat. Die lange schon schwelende Machtfrage (Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus?) wird endlich entschieden. Allen Entgleisungen kann sofort begegnet und die Politik im Sinne der Bevölkerung gestaltet werden, statt dass man sich immer weiter unberechenbarer Parteienwillkür und abgehobenen Wirtschafts- und Finanzinteressen unterwirft.

 

Liebe Freunde,

es gibt natürlich noch viele offene Fragen,
z.B., ob es nicht sinnvoller wäre, gleich eine neue oder verbesserte Verfassung zu beschließen, ob zu weitgehende Rechte in der Volksabstimmung nicht zu schrecklichen Auswüchsen, etwa der Wiedereinführung der Todesstrafe oder zu Menschen diskriminierenden Gesetzen führen könnten, oder ob die Souveränität des Volkes über seine Verfassung nicht gar zur Abschaffung des Primates der Menschenwürde oder von Demokratie und Rechtsstaat missbraucht werden könnte.

 

Diese – und weitere – Fragen sind alle auf der Webseite www.unsere-verfassung.de unter Fragen behandelt.

Hier sollte es nur darum gehen, den Weg zu zeigen, wie man sich aufs Grundsätzlichste der drohenden Außerkraftsetzung der freiheitlichen Grundrechte und des Grundgesetzes erwehren kann.

 

Und nicht nur das Erwehren ist auf diese Weise möglich. Es handelt sich bei der beschriebenen Abstimmung um eine Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen, wie sie – auch ohne Corona-Krise – im Sinne des Impulses zur Verfassungsgebung der Bundesrepublik längst angestanden hätte; und die auch alle anderen Fragen ans Grundgesetz umfasst. [5] 

 

"Werde, der du bist!" -

Im Sinne dieses alten, tiefen Wortes ist Corona nur ein Anstoß, dass sich die Bundesrepublik

-  im Sinne ihres noch ungehobenen Verfassungsimpulses

-  aus der Initiativkraft der Bevölkerung

erneuern kann - statt am Egoismus des Kapitals und der Parteien zu verenden.


 

Mit herzlichem Gruß,

für den Vorstand des Vereins "Unsere Verfassung e.V." (www.unsere-verfassung.de)
und für den Vorstand des "Vereins zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V." (www.artikel20gg.de)


Ralph Boes



 

----

Anmerkung:

Der Verein "Unsere Verfassung e.V." ist jetzt dabei, die für die Abstimmung notwendige Software zu erstellen und wird Euch, wenn sie da ist, umgehend informieren.

 

 

__________
 

[1] Die im World Economic Forum (WEF) organisierten Großkonzerne fordern schon lange offen eine Entmachtung der Staaten: "Die UN und das Weltwirtschaftsforum, der Lobbyverband der großen Konzerne, haben eine verstärkte Kooperation vereinbart und wollen bei weltweiten Herausforderungen künftig gemeinsam agieren. Die Bürger sollen keine Mitsprache haben."
  S. Die UN arbeiten an der Weltherrschaft der Konzerne >>

 

[2] "Eine Verfassung ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar."  Ordnungsgesetzen gegenüber, die oktroyiert oder 'gegeben' sind, "wird man aber nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins."
 
S.
Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz am 8. September 1948 >>  

 

[3] Der Begriff "Grundgesetz" meint ein Gesetz, das über ein Gebiet verfügt, dass ihm von außen zu Grunde gelegt wird, nach dem die Bewohner des Gebietes sich zu verhalten haben.

 

[4] Für diejenigen, die glauben, dass das Grundgesetz durch die "Wiedervereinigung" zur Verfassung geworden ist, sei das weitere Wort Carlo Schmid's hinzugefügt: "Auch der Beitritt aller deutschen Gebiete wird dieses Grundgesetz nicht zu einer gesamt deutschen Verfassung machen können. Diese wird erst dann geben, wenn das deutsche Volk Inhalt und Form seines politischen Lebens in freier Entschließung bestimmt haben wird."
  S.
Carlo Schmid (nach Mahrenholz) >>
D.h., die bezeichnete Auffassung ist insofern "verfassungs-widrig", als sie fundamental dem Geist des Grundgesetzes widerspricht.

 

[5] Z.B.: Was ist mit den alten Besatzungsrechten? Wie stellen wir uns Europa und unsere Einbindung in Europa vor? Wie stellen wir uns zu Waffengeschäften, zur Aufrüstung und zum weltweiten Einsatz der Bundeswehr? Welche Rolle sollen die Parteien spielen? Usw. usf..