|
||||||||
|
||||||||
|
||||||||
|
||||||||
|
||||||||
Ist das Grundgesetz
keine Verfassung?
Im Sinne der heute etablierten Staatsordnung, das heißt für das gesamte Personal der Bundesrepublik: für unsere Politiker, unsere Verwaltungen, für Polizei und alle Richter bis hin zum Bundesverfassungsgericht IST das Grundgesetz "die Verfassung" - oder besser gesprochen: es hat für sie die Verfassung zu sein. Die föderalen, die politischen und die rechtlichen Strukturen der Bundesrepublik sind 1949 nach Maßgabe des Grundgesetzes eingerichtet worden und Politik und Bundesverfassungsgericht haben sich bis heute daran zu halten!
Im Sinne der Volkssouveränität ist das Grundgesetz KEINE Verfassung, weil es nicht vom Volk entwickelt und nicht vom Volk entschieden worden ist.
Die Gründe, das Grundgesetz nicht als Verfassung zu gestalten, waren erstens die absolute Machtstellung der damaligen Besatzer (im westlichen Deutschland: Amerika, England, Frankreich), unter deren strikter Aufsicht eine wirklich freie Entscheidung des Volkes über seinen Gesellschaftsvertrag nicht möglich war - und zweitens die damals bestehende Teilung Deutschlands, die es den Menschen im östlichen Teil Deutschlands unmöglich machte, über eine in Westdeutschland entstehende Verfassung mit abzustimmen.
Weil die nötige Souveränität fehlte und das deutsche Volk nicht in seiner Gesamtheit an der Verfassungsbildung beteiligt sein konnte, verzichteten die "Eltern" des Grundgesetzes auf eine wirkliche Verfassungsbildung, beendeten das statt dessen entwickelte Grundgesetz aber mit der Verfügung: "Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist." (Artikel 146 GG) [1]
- Mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 traten die Bedingungen für Ausarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung nach Artikel 146 ein. Die Besatzungsmächte gestatteten die Wiedervereinigung Deutschlands und verzichteten bis zur in Aussicht stehenden Wiedervereinigung auf die Ausübung ihrer Besatzungsrechte. D.h., das deutsche Volk hätte jetzt frei über seine Verfassung entscheiden können.
Es gab auch verschiedene Verfassungsinitiativen: im Osten z.B. von den "runden Tischen" und im Westen z.B. von den "Grünen", die Entwürfe für eine neue Verfassung Deutschlands ausgearbeitet hatten und einen Verfassungskonvent einberufen wollten. Auf Grund des hohen Zeitdrucks - die deutsche Wiedervereinigung hätte auf einem solchen Wege ja erst durch Beschluss und Verabschiedung einer neuen Verfassung bewerkstelligt werden können, die Menschen in der DDR wanderten angesichts der unklaren Rechtslage aber schon in großen Scharen nach Westdeutschland aus; außerdem war es die Frage, wie lange die Alliierten die offene Lage Deutschlands wirklich aushalten und ob sie eine neue Verfassung mit vielleicht "ungewünschten" Inhalten wirklich akzeptieren würden - hat man sich dann allerdings dazu entschlossen, die DDR nach dem damals gültigen Artikel 23 GG >> in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einzugliedern.
"Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und vor den Menschen (...) hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." (Präambel des GG seit 1990 >>)
Zwei Dinge fallen an dieser Formulierung auf: erstens, dass wohlweißlich auch hier das Grundgesetz nicht als "Verfassung" bezeichnet wird -
zweitens, dass, je nach
Lesart dieses Textes,
Beides ist sachlich nicht richtig:
Wie man es auch wenden mag: Beim Grundgesetz von einer Verfassung zu sprechen ist - sowohl im Sinne der Volkssouveränität als auch im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes (!) - auch heute noch nicht statthaft! Natürlich kann man statt dessen einen anderen Verfassungsbegriff als den der Volkssouveränität und den der Mütter und Väter des Grundgesetzes geltend machen - und viele "Verfassungen" sind schon in die Welt gesetzt worden, OHNE dass man die Betroffen wirklich fragt. Aber folgendes ist dann richtig:
Eine "Verfassung", die ihm nur gegeben ist, kann auch durch etwas anderes ersetzt werden, ohne dass es sich da wehren kann. [3]
"Eine Verfassu ng ist nichts anderes als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes. Darin liegt ihr Pathos, und dafür sind die Völker auf die Barrikaden gegangen. Dieser Begriff einer Verfassung gilt in einer Welt, die demokratisch sein will, die also das Pathos der Demokratie als ihr Lebensgesetz anerkennen will, unabdingbar."Ordnungsgesetzen gegenüber, die oktroyiert oder 'gegeben' sind, "wird man aber nicht von Verfassungen sprechen, wenn Worte ihren Sinn behalten sollen; denn es fehlt diesen Gebilden der Charakter des keinem fremden Willen unterworfenen Selbstbestimmtseins." Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede zum Grundgesetz am 8. September 1948 >>
Carlo Schmid (nach Mahrenholz) >> _________ [1]: Es ist direkt fahrlässig, wenn angesichts dieser Tatsachen etwa die 'Deutsche Anwaltsauskunft', das 'Rechtsportal des deutschen Anwaltsvereines' schreibt: "Am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten deutschen Staates in Kraft. Bis heute bildet das Grundgesetz die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik und ist die geltende Verfassung der Deutschen." (S. hier >>) [2]: d.h.: die von den Regierungen und Parteien seit 1990 vertretene Auffassung zur Verfassungsfrage ist - gemessen am GEIST der Verfassung - verfassungswidrig!
[3]:
Durch etwas anderes ersetzt? Wer abzuschätzen weiß, welche Kräfte als
stärkste in der
EU wirken, sieht, dass die
Ersetzung des
Grundgesetzes durch
nicht freiheitliche und
nicht
demokratische Regelungen dort unbedingt
beabsichtigt
ist. Es geht dort nicht um die Ausweitung der freiheitlich-demokratischen
Grundsätze der Bundesrepublik in den europäischen Raum hinein, sondern
umgekehrt um deren Beschränkung: um die Einrichtung einer vor allem an
den Vorteilen der Wirtschaft orientierten "europäischen
Wirtschaftsregierung", in der Achtung und Schutz der Menschenwürde (Artikel
1 GG) und die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung der
Bundesrepublik (Artikel 20 GG) nur stören (man braucht
unterwürfige statt freie
Menschen - und die grundgesetzlich veranlagten sozialstaatlichen,
rechtstaatlichen und demokratischen Strukturen der Bundesrepublik stellen
für die Wirtschaft
Investitionshindernisse dar) und deshalb abgeschafft - oder
wenigsten neutralisiert - werden sollen. |
||||||||
|
||||||||
|