Deutschland hat keine Verfassung

 

Rainer KahniHier ein Beitrag der online-Zeitung "freitag.de" vom 06. 11. 2015. Der Autor Rainer Khani  geht darin von denselben Ansätzen aus wie wir und fordert als Konsequenz eine Volksabstimmung für eine Verfassung. Wir zitieren diesen Artikel daher gerne:

"Artikel 146 GG Eine vom deutschen Volk selbst bestimmte Verfassung ist seit 1989 überfällig! Doch die Politiker fürchten eine Verfassung wie der Teufel das Weihwasser!

Ein Blog-Beitrag von Freitag-Community-Mitglied Rainer Kahni

 

Alle Welt spricht vom Grundgesetz wie von einer heiligen Kuh, als wäre es die Bibel zur Staatsreligion Deutschlands. Jeder Politiker trägt die ‘freiheitlich demokratische Grundordnung’ wie eine Monstranz vor sich her und beruft sich bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Sogar ihr Amtseide leisten die Politiker auf diese Bibel aller Deutschen. Freilich ist das keine besondere Kunst, denn dieser Eid ist nicht strafbewehrt. Man kann also jeden Meineid auf dieses Grundgesetz schwören, ohne dafür jemals juristisch belangt werden zu können. Vergisst jedoch ein armer Schlucker, bei der Ableistung des Offenbarungseides seine Hauskatze anzugeben, dann kann er sicher sein, dass ihm die Kavallerie der Justiz, die Staatsanwaltschaft, bis ins Essfach nachgeht.


Wie kam dieses Grundgesetz überhaupt zustande?


Nach der fürchterlichen Katastrophe des Zweiten Weltkrieges setzten sich auf die Weisung der Siegermächte hin wohlmeinende und meist anständig gebliebene Männer und Frauen auf der kleinen Herreninsel im bayerischen Chiemsee zusammen und überlegten, welche Lehren aus diesem Desaster zu ziehen waren.

Natürlich waren die meisten Mitglieder dieses ersten Konvents noch im neunzehnten Jahrhundert geboren und geprägt durch die Erfahrungen des Kaiserreiches, der Weimarer Republik und des Dritten Reiches. All ihre traumatischen Erlebnisse brachten sie in diesen Konvent mit ein. Was dabei heraus kam, war bewundernswert.
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes der neu zu gründenden Bundesrepublik Deutschland brachten ein Grundgesetz zustande, das es so auf deutschem Boden noch nicht gegeben hatte. Es war gleichzeitig in alten Werten verhaftet und doch in vielen Punkten avantgardistisch. Dieses Grundgesetz hat mit allen ihren Veränderungen und Ergänzungen der Bevölkerung der neuen Republik über einen Zeitraum von sechzig Jahren ein Leben in Frieden und Freiheit beschert.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass die Initiatoren dieses Konvents, die Siegermächte, die Paten dieses Grundgesetz waren. Es kam also nicht auf Wunsch des deutschen Volkes, sondern auf Anordnung der Siegermächte zustande. Das deutsche Volk wurde weder gefragt, ob es ein solches Grundgesetz haben wollte, noch mussten die Deutschen jemals für eine Demokratie kämpfen. Das Grundgesetz kam einfach über sie, die Bürger Deutschlands hatten gar keine andere Wahl.

Allen Mitgliedern des Parlamentarischen Rates war daher klar, dass dieses Grundgesetz nur ein vorläufiges Provisorium darstellte und nichts anderes war als ein ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte des zweiten Weltkrieges. Prof. Dr. Carlo Schmidt sprach daher im Sinne des parlamentarischen Rates, als er im Jahre 1948 die Bundesrepublik Deutschland als “Staatsfragment” und das Grundgesetz ausdrücklich als Provisorium und nicht als Verfassung bezeichnete.
Dies ist auch der Grund, warum die Väter des vorläufigen Grundgesetzes den Artikel 146 in dieses Provisorium einfügten, der da lautet:

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Der Artikel 146 betont also den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und beschränkt dessen Geltung bis zur Einheit und Freiheit aller Deutschen in einem wiedervereinigten Deutschland. Die Wiedervereinigung erfolgte im Jahre 1989. Haben die Deutschen nun eine Verfassung wie es der Artikel 146 GG vorschreibt? Nein!

Spricht ein Politiker jemals von diesem Artikel 146 des Grundgesetzes auf das er seinen Amtseid geleistet hat ? Nein ! Er wird sich hüten, weil diese vom Volk beschlossenen Verfassung nämlich die Gefahr in sich birgt, dass die Ungleichgewichte, die sich im Laufe der letzten sechzig Jahre eingeschlichen haben, jäh beendet sein könnten.

Dass Schluss ist mit der sogenannten repräsentativen Demokratie, dass plötzlich plebiszitäre Elemente in die Verfassung Einzug halten. Dass die heutige Parteiendiktatur, die Diktatur des Kapitals, der Lobbyisten, der Medienzaren, der Finanzindustrie und der Wirtschaftskapitäne ein Ende haben wird oder zumindest an Einfluss verliert. Das Volk könnte sich auf seine Bürgerrechte besinnen und seinen Anteil am Kapital fordern. Es könnte verlangen, dass über Fragen der Daseinsvorsorge in Volksabstimmungen entschieden wird. Es könnte fordern, dass über die Abgabe von Souveränität an die europäische Union das Volk zu entscheiden hat. Dass bei der Aufnahme von weiteren Mitgliedern in die EU die deutschen Bürger gefragt werden müssen.

Das alles ist Gift in den Augen der Politiker. Die Bundesregierung vertritt daher die Rechtsauffassung, dass eine Anwendung des Artikel 146 GG zwar möglich, aber nicht notwendig sei. Kenner des Grundgesetzes halten diese Aussage der amtierenden Politiker für einen Skandal! Das Grundgesetz sei, so die Kenner, ‘unstrittig nach besatzungsrechtlichen Vorgaben und nicht in freier Entscheidung des deutschen Volkes beschlossen worden’. Das Grundgesetz ist ohne Zweifel zustande gekommen ohne die Mitwirkung der Deutschen, die in der damaligen sowjetisch besetzten Zone (SBZ) lebten und denen eine Mitwirkung am Grundgesetz versagt war. Sechzehn Millionen Menschen hatten also gar keinen Einfluss auf das Grundgesetz.

Der Artikel 146 GG sagt nichts darüber aus, in welcher Form die neue Verfassung zustande kommen muss. Am nächsten käme man dem Wortlaut des Artikel 146 GG, wenn ein verfassungsgebender Konvent einberufen würde, der die neue Verfassung ausarbeitet und sie dann dem ganzen deutschen Volk zur Abstimmung vorlegen würde. Also ein Volksentscheid.

Verschiedentlich wurde schon versucht, den Artikel 146 GG beim Bundesverfassungsgericht einzuklagen. Das musste kläglich scheitern. Die Richter nahmen die Klage nicht einmal zur Entscheidung an. ‘Der Artikel 146 GG habe rein deklaratorischen Charakter’, so die höchsten deutschen Richter. Wenn man weiss, wie diese Verfassungsrichter in ihr Amt kommen, dann versteht man auch, wessen Interessen sie vertreten. Sie werden von einem Richterwahlausschuss des deutschen Bundestages, je nach Parteienproporz in ihre Ämter gehievt. Von Wahl also keine Spur, sie werden in einem kleinen, weitgehend unbekannten Kreis, von Politikern benannt. Das zufällig bestandene zweite juristische Staatsexamen, den Professor bei der Promotion etwas verwirrt, in die richtige Partei eingetreten und dann kaufen sie sich eine rote Robe und glauben allen ernstes, sie seien die Stellvertreter Christi auf Erden.

Die Politiker leisten ihren Teil, um dem Artikel 146 GG jede Geltung zu verweigern. Sie fürchten diesen Teil des Grundgesetzes wie der Teufel das Weihwasser. Ständig schmettern sie Petitionen nach Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung und einem Volksentscheid über eine Verfassung mit immer neuen semantischen Verrenkungen ab.

Das Volk könnte ja plötzlich von seinen demokratischen Grundrechten Gebrauch machen, wie sie in den römischen Verträgen von 1950 und in der dazu gehörenden Menschenrechtserklärung vom Jahre 1953 für die gesamte europäische Union festgeschrieben wurden. Die politische Kaste und das sie tragende Kartell aus Kapital und Medien hat panische Angst vor dem Volk. Sie fürchten, dass sich der ganze Frust über die offensichtlichen Demokratie – Defizite und die ungerechte Verteilung des Kapitals in einem grossen Volkszorn entladen könnte und die Besitzer des Kapitals und der Macht genauso hinweggefegt würden wie es die mutigen Bürger der DDR mit der Vertreibung ihres Staatsapparates im Jahre 1989 vorgemacht haben.

Wie mit dem Grundgesetz von den amtierenden und schon abgetretenen Politikern umgegangen wird, das sie immer wie eine Monstranz vor sich hertragen und auf den sie jeden juristisch folgenlosen Eid schwören, wollen wir untersuchen. Artikel 146 Grundgesetz und die Frage nach der deutschen Verfassung ist eine Frage, die viele Bürger und Verfassungsrechtler seit geraumer Zeit beschäftigen.

Das Grundgesetz ist ja inzwischen nicht gerade unproblematisch, denken wir an die europäische Integration. Fragen, die man lebhaft und konstruktiv diskutieren kann, zu denen man bessere Gesetze oder reformierte Gesetze in eine neue Verfassung schreiben könnte, um nach der Einheit der Deutschen auch einen neuen Konsens herzustellen. Dass man das darf, als geeintes Volk, versichert Artikel 146 des Grundgesetzes und war auch so gemeint von den Schöpfern des Grundgesetzes als sie in die Präambel, sozusagen dem Vorwort mit juristischer Relevanz, schrieben: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, seine nationale und staatliche Einheit zu wahren und als gleichwertiges Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat das Deutsche Volk in den Ländern Baden, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern, um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben, kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Es hat auch für jene Deutschen gehandelt, denen mitzuwirken versagt war. Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden.“

So stand es klar in der alten Fassung der Präambel: „um dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung zu geben“, „für eine Übergangszeit“! Jetzt ist die Übergangszeit vorbei, die deutsche Einheit hergestellt, alles hat sich einigermaßen eingespielt, das Grundgesetz ist nicht schlecht, aber auch nicht vollständig gut zu nennen, da logischerweise seine Schöpfer nicht voraussehen konnten, welche politischen Problemstellungen über sechzig Jahre später besonderen Regelungsbedarf entwickelt haben würden.

Übernehmen wir, was gut aus dem GG ist und fügen es in eine neue Verfassung. Diskutieren wir gründlich, was problematisch ist, fassen es in eine neue Verfassung und lassen anschließend das geeinte Volk darüber abstimmen. Eine wunderbare Idee, die einen richtigen Ruck auslösen könnte, einen erneuerten Grundkonsens aller Deutschen zu schaffen, Ausländern nicht mehr mühselig erklären zu müssen, warum wir statt einer Verfassung nur ein Grundgesetz haben.

Und jetzt kommt Frau Dr. Merkel ins Spiel, über die es in einem SPIEGEL - Beitrag zu jener turbulenten Zeit des demokratischen Aufbruchs heisst: „Und dann war da noch eine junge Frau in der Partei, sie wurde stellvertretende Regierungssprecherin. Inzwischen hat Sie an Macht und Einfluss dazugewonnen und schreibt auch über Artikel 146 GG: „Durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ist das Grundgesetz definitive und abschließende gesamtdeutsche Verfassung geworden, denn durch Beitritt und Einigungsvertrag ist über das Grundgesetz entschieden worden, die deutsche Einheit bedingt keine neue Verfassung.“

Im Einheitsvertrag steht, dass die DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes beitritt und zwar zur Fassung des Grundgesetzes aus dem Jahre 1983, einer Zeit, als in der Präambel bestimmt, dass das Grundgesetz für eine Übergangszeit gelte. Außerdem trat die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei, nicht dem einer künftigen deutschen Verfassung.

Die sogenannte „einigungsbedingte Änderung“ der Präambel lautet aktuell: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.“

So wurde es mit dem Einigungsvertrag beschlossen, als einigungsbedingte Änderung. Artikel 146 gilt noch, in dem es heisst, eine Verfassung löst das Grundgesetz ab! Der Anhang EV (EV=Einigungsvertrag des Grundgesetzes) beruhigt, wie wir ihn ja noch bis auf den heutigen Tag dem Grundgesetztext angehängt finden:

„Die Regierungen der beiden Vertragsparteien empfehlen den gesetzgebenden Körperschaften des vereinten Deutschlands, sich innerhalb von zwei Jahren mit den im Zusammenhang mit der deutschen Einigung aufgeworfenen Fragen zur Änderung oder Ergänzung des Grundgesetzes zu befassen, insbesondere mit den Überlegungen zur Aufnahme von Staatszielbestimmungen in das Grundgesetz sowie mit der Frage der Anwendung des Artikels 146 des Grundgesetzes und in deren Rahmen einer Volksabstimmung.“

Artikel 146 und damit zusammenhängend die Frage einer Volksabstimmung sollten allerdings auch in die Tat umgesetzt werden, immerhin sind seit der Einigung inzwischen zwanzig Jahre vergangen, das zehnfache der empfohlenen zwei Jahre!

Dazu sagt Frau Dr. Merkel: "Einzelheiten hierzu ist den Begründungen zum Einigungsvertrag zu entnehmen. Bundestagsdrucksache 11/7760 insb. S. 358, 359 Satz 3 der Neufassung der Präambel stellt die Beendigung des in Satz 1, Satzteil 5 der bisherigen Präambel angesprochenen transitorischen Charakters des Grundgesetzes klar. Damit wurde das Grundgesetz zur geltenden Verfassung, dem Grundgesetz wurde beigetreten und es wandelte sich in die Verfassung Deutschlands, es heisst Grundgesetz, ist aber die Verfassung, die solange gilt, bis das Volk das Grundgesetz ablöst durch eine Verfassung, die in freier Entscheidung beschlossen und in Kraft getreten, was aber nicht nötig ist, da das deutsche Volk schon eine Verfassung hat, die Grundgesetz heisst.“

Conclusio : Nach Meinung der Physikerin Frau Dr. Merkel ist also der Artikel 146 GG hinfällig, weil Deutschland ja nun qua Einigungsvertrag eine Verfassung habe. Auf so eine absurde Begründung wäre nicht einmal der schlimmste Winkeladvokat gekommen. So wird das deutsche Grundgesetz von den Politikern ausgehebelt!

"Geschichte ist die Lüge, auf die sich die Historiker geeinigt haben!" (Voltaire)

Auszug aus meinem Buch WEHRT EUCH !"