Die Idee l Fragen? l Videos l Weitere Texte |
|||
|
|||
Die Idee - Fragen? |
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
|
|||
1.
Ist das Grundgesetz
KEINE Verfassung? Im Sinne der heute etablierten Staatsordnung, das heißt für das gesamte Personal der Bundesrepublik: für unsere Politiker, unsere Verwaltungen, für Polizei und alle Richter bis hin zum Bundesverfassungsgericht IST das Grundgesetz "die Verfassung" - oder besser gesprochen: es hat für sie die Verfassung zu sein. Die föderalen, die politischen und die rechtlichen Strukturen der Bundesrepublik sind 1949 nach Maßgabe des Grundgesetzes eingerichtet worden und Politik und Bundesverfassungsgericht haben sich bis heute daran zu halten!
Im Sinne der Volkssouveränität ist das Grundgesetz jedoch KEINE Verfassung, weil es nicht vom Volk entwickelt und nicht vom Volk entschieden worden ist.
Die Gründe, das Grundgesetz nicht als Verfassung zu gestalten, waren erstens die absolute Machtstellung der damaligen Besatzer (im westlichen Deutschland: USA, England, Frankreich), unter deren strikter Aufsicht eine wirklich freie Entscheidung des Volkes über seinen Gesellschaftsvertrag nicht möglich war, zweitens die damals bestehende Teilung Deutschlands, die es den Menschen im östlichen Teil Deutschlands unmöglich machte, über eine in Westdeutschland entstehende Verfassung mit abzustimmen, und drittens das grundlegende Ideal der Mütter und Väter des Grundgesetzes über das Wesen einer Verfassung: dass eine Verfassung "nichts anderes" sei, "als die in Rechtsform gebrachte Selbstverwirklichung der Freiheit eines Volkes".
(Siehe auch die Zitate von Carlo Schmid am
Ende des Textes.) Weil die nötige Souveränität fehlte und das deutsche Volk auch nicht in seiner Gesamtheit an der Verfassungsbildung beteiligt sein konnte, verzichteten die "Eltern" des Grundgesetzes auf eine wirkliche Verfassungsbildung, die das Volk als den künftigen Souverän in die Ausarbeitung der Verfassung mit einbezog, benannten bewusst ihr Werk nicht als "Verfassung", sondern nur als "Grundgesetz", als eine Ordnungsstruktur für einen besetzen Bereich (siehe hier >>), gaben dem Grundgesetz bewusst den Titel "Grundgesetz für die ...", statt "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" und beendeten das statt einer Verfassung entwickelte Grundgesetz mit der Verfügung:
Mit dem Fall der Berliner Mauer 1989 traten die Bedingungen für Ausarbeitung und Verabschiedung einer Verfassung nach Artikel 146 ein. Die Besatzungsmächte gestatteten die Wiedervereinigung Deutschlands und verzichteten bis zur in Aussicht stehenden Wiedervereinigung auf die Ausübung ihrer Besatzungsrechte. D.h., das deutsche Volk hätte jetzt frei über seine Verfassung entscheiden können.
Es gab auch verschiedene Verfassungsinitiativen: im Osten z.B. von den "runden Tischen" und im Westen z.B. von den "Grünen", die Entwürfe für eine neue Verfassung Deutschlands ausgearbeitet hatten und einen Verfassungskonvent einberufen wollten.
Auf Grund des hohen Zeitdrucks
hat man sich dann allerdings dazu entschlossen, die DDR nach dem damals gültigen Artikel 23 GG >> in den Geltungsbereich des Grundgesetzes einzugliedern.
erstens, dass wohlweislich auch hier das Grundgesetz nicht als "Verfassung" bezeichnet wird -
und zweitens, dass, je nach
Lesart dieses Textes "kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt",
entweder die Volksvertreter die von ihnen getroffenen Entscheidungen einfach als die Entscheidungen des deutschen Volkes -
Beides ist sachlich nicht richtig - oder, schlicht gesagt: gelogen! Einen offenen Verfassungskonvent und eine damit verbundene Volksabstimmung über die Verfassung hat es nie gegeben - und bei unseren Volksvertretern handelt es sich nicht um die verfassungsgebende, sondern nur um die verfasste Gewalt, die ohne eine dezidierte Erlaubnis des Souveräns, des deutschen Volkes, nicht über den Rahmen ihrer Verfasstheit hinaus - und vor allem nicht in der Frage der Verfassungs-gebung tätig werden darf. Wie man es auch wenden mag: Beim Grundgesetz von einer Verfassung zu sprechen ist - sowohl im Sinne der Volkssouveränität als auch im Sinne der Mütter und Väter des Grundgesetzes (!) - auch heute noch nicht statthaft!
Natürlich kann man statt dessen einen anderen Verfassungsbegriff als den der Volkssouveränität und den der Mütter und Väter des Grundgesetzes geltend machen - und viele "Verfassungen" sind schon in die Welt gesetzt worden, OHNE dass man die Betroffen wirklich fragt. Aber folgendes ist dann richtig: [2], - hält das Volk unmündig, welches zur Mündigkeit berufen ist, - entfaltet in ihm nicht die verfassungs-bildenden und verfassungs-verantwortenden Kräfte - und das Volk hat keine Mittel gegen die äußerste Gefahr: Eine "Verfassung", die ihm nur gegeben ist, kann auch durch etwas anderes ersetzt werden, ohne dass es sich da wehren kann. [3]
--------------------
-------------------- _________ [1]: Es ist direkt fahrlässig, wenn angesichts dieser Tatsachen etwa die 'Deutsche Anwaltsauskunft', das 'Rechtsportal des deutschen Anwaltsvereines' schreibt: "Am 23. Mai 1949, wurde das Grundgesetz verkündet, einen Tag später trat es als Verfassung des neugegründeten deutschen Staates in Kraft. Bis heute bildet das Grundgesetz die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik und ist die geltende Verfassung der Deutschen." (Siehe hier >>) [2]: d.h.: die von den Regierungen und Parteien seit 1990 vertretene Auffassung zur Verfassungsfrage ist - gemessen am GEIST der Verfassung - verfassungswidrig!
[3]:
Durch etwas anderes ersetzt? Wer abzuschätzen weiß, welche Kräfte als
stärkste in der
EU wirken, sieht, dass die
Ersetzung des
Grundgesetzes durch
nicht freiheitliche und
nicht
demokratische Regelungen dort unbedingt
beabsichtigt
ist. Es geht dort nicht um die Ausweitung der freiheitlich-demokratischen
Grundsätze der Bundesrepublik in den europäischen Raum hinein, sondern
umgekehrt um deren Beschränkung: um die Einrichtung einer vor allem an
den Vorteilen der Wirtschaft orientierten "europäischen
Wirtschaftsregierung", in der Achtung und Schutz der Menschenwürde (Artikel
1 GG) und die demokratische und rechtsstaatliche Grundordnung der
Bundesrepublik (Artikel 20 GG) nur stören (man braucht
unterwürfige statt freie
Menschen - und die grundgesetzlich veranlagten sozialstaatlichen,
rechtstaatlichen und demokratischen Strukturen der Bundesrepublik stellen
für die Wirtschaft
Investitionshindernisse dar) und deshalb abgeschafft - oder
wenigsten neutralisiert - werden sollen.
- das Buch des ex-Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm, "Europa ja - aber
welches", in dem er die Geschichte der EU als einen verdeckten Putsch – als
eine schleichende illegitime Machtübernahme beschreibt, die die
demokratischen Strukturen der Völker außer Kraft setzt |
|||
|
|||
|
|