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Pro und Kontra
Widerlegung der
Argumentationen gegen Direkte Demokratie auf Bundesebene
Mehr als
70 Prozent der Bürgerinnen und Bürger wollen in Deutschland auf
Bundesebene direkt mitentscheiden, wo die wichtigsten Entscheidungen
fallen. Die Zahl ist seit Jahren konstant. Mit den folgenden Argumenten
versuchen die Gegner der direkten Demokratie, die Volksgesetzgebung auf
Bundesebene zu verhindern.
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1. alternative Wahrheit:
Weimarer Versagen
Es wird immer behauptet, dass die Weimarer Republik an Volksentscheiden
scheiterte. Otmar Jung, Priv.-Dozent der Freien
Universität Berlin, hat mit seinen Arbeiten bewiesen, dass das "Weimarer
Versagen" ein Märchen ist. Es gab nur drei Volksbegehren, die schon an den
Voraussetzungen (Quoren) scheiterten.
Wahr ist: Die Weimarer Republik scheiterte in Wirklichkeit nicht
nur an dem ersten Weltkrieg, dem unrühmlichen Friedensvertrag und der
Weltwirtschaftskrise, sondern an dem Versagen der demokratischen Parteien:
SPD und Zentrum. Das Versagen der SPD hat der Historiker Hans-Ulrich
Wehler in seiner DEUTSCHEN GESELLSCHAFTSGESCHICHTE sehr deutlich
beschrieben: „Jahrzehnte hatten die Sozialdemokraten die innere Reform der
Monarchie als Zukunftsaufgabe angesehen, hatten aus dem >Beamtenstaat<
einen >Volksstaat< machen wollen. In dem Augenblick aber, als Veränderung
möglich wurde, behielten sie nicht nur das bürokratische Herrschaftssystem
bei, sondern scheuten selbst vor dem kleinsten Einschnitt zurück.“ Die
Bürger wünschten sich mehr Wohlstand, mehr Mitbestimmung und mehr
Gerechtigkeit nach dem gescheiterten ersten Weltkrieg. Die
Sozialdemokratie, schreibt der Parteienforscher Franz Walter in seiner
Biografie Die SPD, hatte „außer Fatalismus nichts zu bieten“.
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2. alternative Wahrheit: Die Todesstrafe kann wieder eingeführt werden
Diese Behauptung wird gerne von Menschen ins Feld geführt, dies sich mit
dem Thema der direkten Demokratie offensichtlich nicht ernsthaft
auseinandergesetzt haben oder eben bewußt eine alternative Wahrheit
verbreiten wollen. Diese Behauptung ist rechtlich nicht haltbar.
Wahr ist: Volksentscheide dürfen in Deutschland nur
grundgesetzkonforme Themen behandeln. Bei Zweifeln an der
Verfassunsmäßigkeit eines Volksentscheides kann der Bundestag das
Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung des Volksentscheides anrufen.
Welcher Politiker will heute ernsthaft behaupten, dass das
Bundesverfassungsgericht solch einen Volksentscheid zulassen würde? |
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3. alternative Wahrheit:
Volksentscheide fördern den Extremismus
Es kommt immer wieder zu der Behauptung die Einführung der direkte
Demokratie fördere den Extremismus, wie z.B. den Rassismus, sowohl von
Links bis Rechts.
Wahr ist: Genau das Gegenteil ist der Fall. Durch das Versagen der
politischen Akteure und die Hilfslosigkeit der Masse wird Extremismus
gefördert bzw. gestärkt. Menschen, die in den politischen Prozessen per
Volksgesetzgebung nicht eingreifen können, versuchen in ihrer Verzweiflung
bei den Extremen ihre Wohlstandsverteidiger zu finden. Dort, wo die
Menschen über Volksgesetzgebung jederzeit in die politischen Prozesse
eingreifen und mitentscheiden können, hat der politische Extremismus
nachweislich kaum eine Chance. |
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4. alternative Wahrheit: Ja-Nein-Argumentation
Es ist das wichtigste Argument gegen Volksentscheide auf Bundesebene.
Es wird immer behauptet, dass man die Antworten bei komplexen Themen nicht
auf "JA" oder "NEIN" reduzieren kann, was für die Durchführung von
Volksentscheiden nötig ist.
Wahr ist: Bei Abstimmungen im Bundestag muss der
Bundestagspräsident gemäß § 46 Satz 1 der Geschäftsordnung des Deutschen
Bundestages die Frage so stellen, dass die Abgeordneten sie mit "JA" oder
"NEIN" beantworten können. Bei der Volksgesetzgebung ist das Volk in
keiner anderen Situation als das Parlament. Nur in dem Verfahren vor der
Gesetzgebung gibt es Unterschiede, die Volksgesetzgebung ist viel
aufwendiger. |
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5. alternative Wahrheit: Die Einführung des Volksentscheids auf
Bundesebene bedarf einer Grundgesetzänderung
Jahrzehntelang ist behauptet worden, dass man erst das Grundgesetz
ändern müsse. Das ist eine sonderbare Behauptung. Warum soll man das
Grundgesetz ändern, um etwas hineinzuschreiben, was dort schon seit
Gründung der Bundesrepublik ausdrücklich steht?
Wahr ist: Auch die Staatsrechtler bemühten sich jahrzehntelang mit
irrwitzigsten Auslegungsmethoden nachzuweisen, dass das Wort
„Abstimmungen“ im Artikel 20 Grundgesetz so auszulegen sei, dass sie
keinen Anwendungsbereich und keinen Sinn hat. Es ist Tatsache:
Kommentierungen und Lehre haben keinen Gesetzes- und schon gar keinen
Verfassungsrang, denn sie können ganz verschieden ausfallen. Der
Bundesgesetzgeber ist verpflichtet, in seiner Gesetzgebung den klaren
Vorgaben des Grundgesetzes zu folgen und sich nicht nach verschiedenen
Auslegungen zu richten. Die Vorgabe des Grundgesetzes mit dem Wort
„Abstimmungen“ im Artikel 20 ist ein ganz klarer Auftrag an den
Gesetzgeber, die Abstimmungen mit einem regelnden Ausführungsgesetz zu
ermöglichen, so wie es beim Wahlgesetz geschehen ist. |
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6. alternative Wahrheit:
Deutschland ist eine reine repräsentative Demokratie
Es wird immer behauptet, dass wir nach dem Grundgesetz eine repräsentative
Demokratie haben, die keine Volksabstimmungen kennt und nur das Parlament
darf als demokratischer Entscheidungsträger als Gesetzgeber fungieren.
Wahr ist: Es ist ein Irrglaube, dass das Grundgesetz ausschließlich
eine rein repräsentative Demokratie vorsieht. Es gibt keine solche
Bestimmung im Grundgesetz. Nach dem Grundgesetz ist die Bundesrepublik
Deutschland ein demokratischer (!) und sozialer Bundesstaat. Nicht nur
„die“, sondern „alle Staatsgewalt“ geht ausschließlich vom Volk aus. Das
Volk ist als Souverän das oberste Staatsorgan und nicht z. B. das
Parlament. Damit ist das Volk der Arbeitgeber und alle anderen Organe im
Staatswesen sind nur seine Arbeitnehmer.
Niemand traut sich zu sagen, dass nicht alle Staatsgewalt vom Volke
ausgeht oder Wahlen nicht mehr stattfänden. Artikel 20 GG darf nicht
verändert werden. Das bedeutet: der Gesetzgeber ist sogar nach Artikel 20
VERPFLICHTET, eine Regelung für Volksabstimmungen zu verabschieden, wie er
schon die Wahlen mit einem Wahlgesetz geregelt hat.
Die Mündigkeit der Bürger ist der Gradmesser einer demokratischen
Gesellschaft. Das heißt umgekehrt: eine Demokratie kann nicht ohne mündige
Bürger funktionieren. Demokratie funktioniert nur dann, wenn wir uns in
unsere eigenen Angelegenheiten einmischen, wie der Schweizer
Schriftsteller Max Frisch feststellt.
Bei einer Volksinitiative läuft alles sehr transparent ab, was bei der
reinen parlamentarischen Gesetzgebung oftmals nicht der Fall ist. Im
Vorfeld einer Volksinitiative finden viele Diskussionen über das Vorhaben
statt, denn Volksinitiativen haben eine lange Vorlaufzeit. Der Bürger wird
viel länger mit Pro und Contra konfrontiert als die Parlamentarier, damit
er sich auf die Gesellschaftsprobleme einlässt und in die Verantwortung
tritt.
Ein Artikel der NEUEN ZÜRICHER ZEITUNG mit dem Titel
„Regiere dich selbst!“ beschreibt ausgezeichnet die Funktionsstörungen
der Repräsentativen Demokratien. „Zwischen den Bürgern und den politischen
Geschäften einer repräsentativen Demokratie steht eine Schicht von
Repräsentanten, die, wie die Aristokratie, der sie in Europa nachgerückt
sind, von ihren Privilegien leben. Naturgemäß suchen sie ihre Wiederwahl
durch Gefälligkeiten an ihre Klientel zu befördern. Und die Summe all
dieser Gefälligkeiten schlägt sich in unhaltbarer Überschuldung und einem
überdimensionierten Staatsapparat nieder….
Repräsentanten halten das Volk für unfähig zu politischen Entscheidungen
mit großer Tragweite – als ob eine Präsidentenwahl keine Tragweite hätte.
Dabei ist das Schwierigste in repräsentativen Republiken die Parteitaktik:
Wie kann eine plausible Sache als Eigengewächs befördert und zugleich der
Gegenpartei eins ausgewischt werden? Oder schärfer und in den letzten acht
Jahren in den USA realer Horror: Wie kann die Gegenpartei an jeglichem
Erfolg gehindert werden?“ Der ganze Artikel von NZZ vom 10.01.2017:
Die parlamentarisch-repräsentative Demokratie ist eine indirekte
Demokratie. Sie konzentriert die Macht in den Händen einer kleinen Elite,
was die Wahrscheinlichkeit von Korruption und Lobbyismus erhöht. Da das
Volk die tatsächliche Regierungsgewalt mit den Wahlen vollständig an seine
gewählten Vertreter abtritt, hat es auf gesetzlicher Ebene keine
Möglichkeiten mehr zur Einflussnahme auf den gesamten politischen
Entscheidungsprozess. Längst hat sich eine elitäre Machtstruktur gebildet,
die weitgehend entkoppelt von der Bevölkerung regiert. Die Lobbyisten
haben der Politik unsichtbare Fesseln angelegt. Inzwischen schreiben
Lobbyisten in den Ministerien an den Gesetzesentwürfen mit, und/oder die
Fraktionen der Regierungsparteien übernehmen deren Gesetzesvorschläge
nahezu identisch. Die massive unkontrollierte Einflusszunahme der
Lobbyisten untergräbt die Macht des Parlaments. Die Abgeordneten, die
eigentlichen legitimierten Entscheidungsträger in der Politik, werden
ihrer Verantwortung, die Volksinteressen zu vertreten, immer weniger
gerecht. Den Vorlagen der Regierung wird von den Abgeordneten – entgegen
ihrer Verpflichtung zur Gewissensfreiheit (Art. 38 GG) – zugestimmt. Die
Mandatsträger sind zwar vom Volk legitimiert, jedoch von ihrer Partei
abhängig. Die bekannten Defizite der innerparteilichen Demokratie führen
zur Bildung von Machteliten. Diese Klientelpolitik steht im Widerspruch zu
den Grundprinzipien der Demokratie und unserem Grundgesetz. All diese
Probleme sind Ausdruck eines Demokratiedefizits. Es ist eine Tatsache,
dass durch direkte Demokratie der politische Wettbewerb viel intensiver
ist und eine Qualitätssteigerung bewirkt wird. |
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7. alternative Wahrheit: Unmündigkeit des Volkes
Alle Gegner der direkten Demokratie stellen stets das direkte
Entscheidungsrecht des Volkes in personellen und Sachfragen inFrage mit
der Begründung der Komplexität der Themen. Gleichzeitig versuchen sie zu
beweisen, dass nur das Parlament berechtigt ist, solche Entscheidungen zu
treffen.
Wahr ist: Zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2,1 –
SRP-Verbot vom 23.10.1952 und BVerfG, BvE 2/08 vom 30.06.2009) bestätigen
ganz eindeutig das Selbstbestimmungsrecht des Volkes in personellen wie
auch in Sachfragen.
Eine bindende Verpflichtung zur Einhaltung des Rechts auf Selbstbestimmung
der Völker und der Menschenrechte (s. Art. 1 Abs. 2 GG) geht aus den
beiden Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen [auch für Deutschland
(s. Art. 25 GG)] hervor, die 1966 von der UN-Generalversammlung angenommen
wurden, und nach Erreichen der nötigen Anzahl an Ratifizierungen 1977 in
Kraft getreten sind. Der Internationale Pakt über bürgerliche und
politische Rechte sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte erkennen das Selbstbestimmungsrecht für die
Vertragsstaaten bindend an. In beiden Pakten heißt es gleichlautend in
Artikel I: „(1) Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung. Kraft
dieses Rechts entscheiden sie frei über ihren politischen Status und
gestalten in Freiheit ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle
Entwicklung.“ Das Selbstbestimmungsrecht ist ein unveräußerliches Recht
jeder Gesellschaft. |
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Vorteile der direkten Demokratie
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Literatur können eindeutiger nicht
sein: Direkte Demokratie erhöht politisches Interesse und schafft
Wohlfahrt. Auch Staatsausgaben, Defizite und die Verschuldung sind in
direktdemokratischen Systemen niedriger. Der verantwortungsbewusste Umgang
der Bürgerinnen und Bürger mit Steuergeldern wird am Beispiel der
schweizerischen Kantone deutlich:
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In Kantonen mit stark ausgeprägter direkter Demokratie sinken
Staatsausgaben und Verschuldung, obwohl die Steuersätze niedriger sind. Je
mehr das Volk mitbestimmen kann, desto ausgeglichener sind die
öffentlichen Haushalte. |
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In Kantonen, in denen das Volk über Finanzen mitbestimmt, ist die
Steuermoral gegenüber Kantonen ohne Finanzreferendum höher, die
Verschuldung niedriger. |
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Die öffentlichen Dienste arbeiten effizienter. |
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In Kantonen mit hohen direktdemokratischen Beteiligungsrechten liegt die
Wirtschaftskraft 4 bis 15 Prozent höher als in Kantonen mit wenigen
Volksentscheiden. |
Unter Wissenschaftlern, die sich ernsthaft mit direkter Demokratie
beschäftigen, ist die Einigkeit über die Vorteile direkter Demokratie
groß. Es gibt nur wenige Untersuchungen, die keine systematisch
vorteilhaften Effekte der direkten Demokratie feststellen; nachteilige
Wirkungen werden kaum je gefunden und wenn, dann beziehen sich die
Differenzen nur auf feine Nuancen. In der direkten Demokratie ist eine
viel feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den Bürger
möglich, als nur durch Wahlen allein.
Weitere Vorteile der direkten Demokratie sind:
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Abhilfe gegen die Politik- und Wahlverdrossenheit; |
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Wiederherstellung des schwindenden Systemvertrauens; |
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reale Beförderung der sonst nur verbal beschworenen Mündigkeit der
Bürger; |
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Entlastung der etablierten Politik bei Grundsatzentscheidungen; |
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höhere Akzeptanz bei der Entscheidung besonders umstrittener Fragen;
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präventive Auswirkungen auf die Gesetzgebung. (Professor Dr. Hans
Herbert von Arnim) |
In der Gesamtabwägung überwiegen die Vorteile der direkten Demokratie für
das Gemeinwesen die Nachteile für die einzelnen Nutznießer des bisherigen
„parlamentarischen Absolutismus“ so deutlich, dass eine
gemeinwohlorientierte Entscheidung nur zu Gunsten der Einführung der
direkten Demokratie ausfallen kann. |
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Quelle: www.der-souverän.de/gegenargumente
- Die Seite ist inzwischen gelöscht |
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