Wichtige Hinweise

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Was geschieht mit den Daten?

 

Abstimmungsberechtigt sind alle Volljährigen, die in Deutschland wahlberechtigt sind.

Zur Feststellung der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigung werden die eingegebenen personenbezogenen Daten – nicht aber die abgegebenen Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) – am Ende der Abstimmung den dafür zuständigen Ämtern vorgelegt. (Siehe hier auch "Offene Fragen")

Bis dahin werden die eingegeben Daten kontinuierlich aus dem Internet entfernt und an sicherem Orte offline gespeichert.

Aus den anonymisierten Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) wird die Darstellung des Abstimmungs-Ergebnisses erstellt.

 


Gibt es für die Abstimmung schon einen Endtermin ?

 

Nein.
Die Stimmen werden kontinuierlich gesammelt.
Die Abstimmung ist gelaufen, wenn genügend Stimmen gesammelt worden sind.

 


Kann man seine Entscheidung ändern?

 

Angesichts des offenen Zeitrahmens der Abstimmung kann die getroffene Abstimmungsentscheidung (Ja/Nein) vom Abstimmenden nachträglich noch geändert werden. Der jeweils letzte Eintrag löscht den vorangegangenen Eintrag.

 


Was geschieht, nachdem die Abstimmung gelaufen ist?

 

Die Abstimmung stellt nicht eine bloße Willensbekundung dar, sondern durch sie wird unmittelbar
- das Grundgesetz zur Verfassung erhoben,
- sein Text entsprechend angepasst (siehe: Die Änderungen des Grundgesetztextes im Einzelnen)
- und wir selbst gelangen unmittelbar in die Position des Souveräns.

Als Souverän steht uns der eigenständige Umgang mit den Grundlagen unserer Gesellschaft zu.

Zur Lösung aller Fragen, die mit dem Grundgesetz und seinem Übergang zur Verfassung zusammenhängen, kann nach der Abstimmung ein freier Bürgerrat 1 einberufen werden, durch den im Sinne einer verfassungs-KLÄRENDEN Versammlung der Text der dann neuen Verfassung
- von überholten und unpassenden Inhalten bereinigt
- für aktuelle und künftige Herausforderungen weiter entwickelt
- und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt
werden soll.  (Siehe: Artikel 78a in der dann geltenden Verfassung.)

Die Frage nach der Verfassungs-Klärenden Versammlung wird am Ende des Abstimmungsformulars zur Mitentscheidung vorgelegt.

Weitere Verfassungsänderungen können dann auch direkt durch Volksabstimmung erfolgen.
   (Siehe: Artikel 78a in der dann geltenden Verfassung.)

 

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zu 1: Das Konzept der - von Partikularinteressen freien - Bürgerräte wird gerade intensiv durch "Mehr Demokratie e.V." entwickelt,

s. https://www.buergerrat.de/