Was geschieht mit den Daten?
Abstimmungsberechtigt sind alle Volljährigen, die in Deutschland wahlberechtigt sind. Zur Feststellung der Wahl- bzw. Abstimmungsberechtigung werden die eingegebenen personenbezogenen Daten – nicht aber die abgegebenen Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) – am Ende der Abstimmung den dafür zuständigen Ämtern vorgelegt. (Siehe hier auch "Offene Fragen") Bis dahin werden die eingegeben Daten kontinuierlich aus dem Internet entfernt und an sicherem Orte offline gespeichert. Aus den anonymisierten Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) wird die Darstellung des Abstimmungs-Ergebnisses erstellt.
Nein.
Angesichts des offenen Zeitrahmens der Abstimmung kann die getroffene Abstimmungsentscheidung (Ja/Nein) vom Abstimmenden nachträglich noch geändert werden. Der jeweils letzte Eintrag löscht den vorangegangenen Eintrag.
Die Abstimmung stellt nicht eine bloße Willensbekundung
dar, sondern durch sie wird unmittelbar Als Souverän steht uns der eigenständige Umgang mit den Grundlagen unserer Gesellschaft zu.
Zur Lösung aller Fragen, die mit dem Grundgesetz und seinem
Übergang zur Verfassung zusammenhängen, kann nach der Abstimmung ein freier Bürgerrat
1 einberufen werden, durch den im Sinne
einer verfassungs-KLÄRENDEN
Versammlung der Text der dann neuen Verfassung Die Frage nach der Verfassungs-Klärenden Versammlung wird am Ende des Abstimmungsformulars zur Mitentscheidung vorgelegt.
Weitere Verfassungsänderungen können dann auch direkt durch
Volksabstimmung erfolgen.
______________________ zu 1: Das Konzept der - von Partikularinteressen freien - Bürgerräte wird gerade intensiv durch "Mehr Demokratie e.V." entwickelt,
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