Wie wird im Sinne des Abstimmungsprojektes mit dem fehlenden räumlichen Geltungsbereich des Grundgesetzes umgegangen?

 

Anmerkung: Durch die Aufhebung des alten Artikel 23 GG, in dem ein räumlicher Geltungsbereich des Grundgesetzes beschrieben wurde, ist 1990 der Geltungsbereich des Grundgesetzes gelöscht worden

 

Eine Zuschrift:
 

Hallo,


als erstes möchte ich euch für euren Einsatz danken endlich eine Möglichkeit für eine ordentliche Verfassung ins Leben rufen zu können! Meine Frage zu unserer neuen Verfassung geht um den räumlichen Geltungsbereich! Laut Urteil vom Bundesverfassungsgericht ist ein räumlicher Geltungsbereich bei Gesetzen zwingend erforderlich und muss eindeutig aus dem Gesetz hervorgehen! Demzufolge ist unser Grundgesetz ohnehin eigentlich ungültig aber anscheinend müssen wir das Spiel ja mitspielen und nutzen daher den Artikel 146. Wie soll das Ganze in der neuen Verfassung geregelt werden? Wie können wir die Grenzen in der Verfassung  festlegen damit sie auch Gültigkeit erlangt? Derzeit ist ja der einzige im Gesetz festgehaltene Geltungsbereich die Grenzen des deutschen Reichs von 1937 und wir können ja uns nicht einfach fast ganz Polen einverleiben. J


Grüße ...

 

Unsere Antwort:


Sehr geehrter Herr ...
 

Gute Frage ...

Wir haben dieses Problem in die Präambel verlegt.
Dort steht in der "Präambel neu":

"Diese Verfassung gilt für das gesamte Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland."
https://unsere-verfassung.de/Abstimmung/Apparat.htm

Das Staatsgebiet existiert ja ... nur das GG scheint keinen Geltungsbereich mehr zu haben.
(Einige Rechtsexperten sagen, der Gültigkeitsbereich des GG sei im "2 plus 4 - Vertrag" zu finden ...)
 

Und dass die dann neue Verfassung im Staatsgebiet der Bundesrepublik gilt,
das ist durch unsere Abstimmung bereits mit-abgestimmt ...
 

Wie das Staatsgebiet IM Verfassungstext selbst zu repräsentieren sein wird,
das muss die verfassungs-klärende Versammlung dann finden ...
 

Herzlichst, ...