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Die Idee - Fragen?

 

 

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5. Sollte man nicht lieber gleich eine vollständig neue Verfassung schreiben, statt das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben?


Es gibt Initiativen, die neue Verfassungsentwürfe schreiben und auch schon geschrieben haben.

 

Das Problem: Neue Verfassungsentwürfe müssen vom Volk diskutiert, geändert und am Ende auch beschlossen werden. D.h. sie sind nicht ohne einen langwierigen Prozess in einer groß angelegten und von der Mehrheit der Bevölkerung auch unbedingt gewollten "verfassungsgebenden Versammlung" durchzusetzen.

 

Die Frage ist: was muss geschehen, damit das Volk sich eine verfassungsgebende Versammlung einberuft?

Man müsste erst mit dem Grundgesetz unzufrieden sein!
 

Mit dem Grundgesetz  - soweit man auf die Kernbestimmungen sieht und außer Acht lässt, inwiefern die damaligen Besatzer seine Entfaltung eingeschränkt haben und was durch unsere Politiker daran weiter verunstaltet worden ist - sind die Wenigsten unzufrieden. Unzufrieden ist man eher damit, dass seine Kernbestimmungen (vor allem Artikel 1 bis 19 und Artikel 20) von den Politikern nicht beachtet werden. So dass vom Volk eher eine Revolte gegen die Politik zu erwarten ist, als der Wille, das Grundgesetz zu ändern.

 

Von Seiten der Wirtschaft aber IST das Grundgesetz in Beschuss. Es gibt nichts, was die Finanzmärkte und die international aufgestellten Wirtschaftsverbände mehr stört, als die Achtung und der Schutz der Menschenwürde (Artikel 1 GG) und demokratische und rechtstaatliche Strukturen in den Völkern (Artikel 20 GG). Ersteres schränkt die Willkür im Umgang mit den Menschen - und zweiteres die Willkür im Umgang mit den Völkern und Kulturen, der Umwelt, den Ressourcen der Erde usw. ein.

 

Während eine offene, demokratische verfassungs-gebende Versammlung, die vom Volke ausgeht, zum Entstehen derzeit keine Chance hat, ist eine verfassungs-löschende Bewegung, die sich schon tausendfach im Stillen vollzieht und die grundgesetzlichen Strukturen der BRD schon fast vollständig außer Kraft gesetzt hat, von Seiten der EU und der sie impulsierenden Wirtschafts- und Kapitalmarktkräfte mit aller Kraft am Wirken. Unter dem Schlagwort eines "Vereinigten Europa" richtet man eine zentralistische, anti-demokratische "europäische Wirtschaftsregierung" ein, die anstrebt, die unbedingte Gültigkeit von Artikel 1 GG (Achtung und Schutz der Menschenwürde als der zentrale Auftrag ALLER Staatsgewalt) und Artikel 20 (Demokratie-, Rechts- und Sozialstaatsgebot) außer Kraft zu setzen. (S. Anmerkung [1])

 

Vor diesem Hintergrund ist die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung der vielleicht einzige noch gangbare Weg:

Er

- achtet die hohe Übereinstimmung, die die Bevölkerung gerade mit dem Grundgesetz hat,

- verwehrt dennoch nicht die in den Verfassungsinitiativen scharf gesehenen
- Fortentwicklungsnotwenigkeiten des Grundgesetzes 
[2]

- und wirkt der Auslöschung des Grundgesetzes durch die Wirtschaftsmächte entgegen.

Schlussendlich erfüllt er auch den Auftrag der Gründer unserer Republik, die die Erhebung des Grundgesetzes zur Verfassung unbedingt gefordert haben.
 

 

Siehe hier auch: "Ist das Grundgesetz KEINE Verfassung? >>

 

 

_____________

[1] Man lese in diesem Zusammenhang

- das Interview der Süddeutschen Zeitung mit dem Bundesverfassungsrichter Peter Michael Huber "Keine europäische Wirtschaftsregierung ohne Änderung des Grundgesetzes", SZ Nr. 216 vom 19. September 2011, Seite 6 - (Im Internet leider nicht zu finden), in dem berichtet wird, dass zur Einrichtung einer "europäischen Wirtschaftsregierung" besonders die Ewigkeitsgültigkeit von Artikel 1 und Artikel 20 gelöscht werden soll/muss

- das Buch des ex-Bundesverfassungsrichters Dieter Grimm, "Europa ja - aber welches", in dem er die Geschichte der EU als einen verdeckten Putsch – als eine schleichende illegitime Machtübernahme beschreibt, die die demokratischen Strukturen der Völker außer Kraft setzt.

- oder den unglaublichen Bericht über die inzwischen herrschenden un-Verhältnisse in Deutschland und Europa, den Ferdinand Kirchhoff als damals noch amtierender Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes geschrieben hat: "Demo-Cracy" in der Frankfurter allgemeinen Zeitung Nr. 296 vom 21.12.2017, Seite 7, >>

[2] nach der Erhebung des GG zur Verfassung und der in diesem Schritt mit-vollzogenen Einrichtung der Volksabstimmung auf Bundesebene sind die notwendigen Verfassungsänderungen
 a) durch eine verfassungs-KLÄRENDE Versammlung und/oder
 b) durch Volksabstimmung
ungehindert zu bewirken.