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Die Idee - Fragen?

 

 

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9. Gibt es einen Zusammenhang mit den "Reichsbürgern"?

 


Nein!

 

"Reichsbürger" ist ein sehr verkürzender Sammelbegriff für einen Teil das Grundgesetz ablehnender Menschen. Siehe Verfassungsschutzbericht >>


Anders als wir

-

lehnen die "Reichsbürger" das Grundgesetz aus formal-rechtlichen, aus inhaltlichen und/oder aus prinzipiellen Gründen in seiner Gültigkeit für Deutschland ab,

-

orientieren sie sich zum Teil an den Reichsverfassungen von 1918 oder 1871 (nur hier trifft der Name "Reichsbürger" wirklich zu),

-

möchten sie - unter Ablehnung des Grundgesetzes (!) - Deutschland eine neue Verfassung geben
(s. etwa
"https://verfassunggebende-versammlung.de" >>
) [1]

-

oder halten es für prinzipiell unanständig, dass zwischen freien Menschen mehr als eine freie Übereinkunft gelten soll, egal ob als "Grundgesetz" oder als "Verfassung". (Selbstverwalter)

 

Wir hingegen  

-

schätzen das Grundgesetz trotz seiner historischen Bedingtheiten,

-

halten seinen Grundimpuls für die unbedingt angemessene Antwort auf die Verbrechen des dritten Reiches,

-

sehen in ihm aber auch schon den angemessenen Schutz für die Katastrophen einer sich weltweit etablierenden Wirtschafts-, "Eliten"- und Kapitalmarktdiktatur,

-

möchten Deutschland deshalb nicht eine neue Verfassung, sondern das Grundgesetz selbst zur Verfassung geben (diese dann allerdings erweitert um die volle Souveränität des Volkes über dann: seine Verfassung)

-

und sehen in ihm, gerade wenn es ernst genommen wird, die Basis für den freien Menschen:

· Achtung und Schutz der Menschenwürde als Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt (Artikel 1)
· Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2)
· Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20)

 
Die Unterschiede könnten kaum gravierender sein.
 

___________

@[1]: Eine eingehendere Auseinandersetzung mit der "https://verfassunggebende-versammlung.de/" ist hier >> gegeben.