9. Gibt es einen Zusammenhang mit
den "Reichsbürgern"?
Nein!
"Reichsbürger" ist ein sehr
verkürzender Sammelbegriff für einen Teil das Grundgesetz
ablehnender Menschen.
Siehe
Verfassungsschutzbericht
>>
Anders als wir
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lehnen die "Reichsbürger" das Grundgesetz aus
formal-rechtlichen, aus inhaltlichen und/oder aus prinzipiellen
Gründen in seiner Gültigkeit für Deutschland ab, |
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orientieren sie sich zum Teil an den
Reichsverfassungen von 1918 oder 1871
(nur
hier trifft der Name "Reichsbürger" wirklich zu), |
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möchten sie -
unter Ablehnung des Grundgesetzes
(!) - Deutschland eine neue
Verfassung geben
(s. etwa
"https://verfassunggebende-versammlung.de"
>>)
[1] |
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oder halten es für prinzipiell unanständig, dass zwischen freien Menschen
mehr als eine freie Übereinkunft gelten soll, egal ob als "Grundgesetz" oder
als
"Verfassung". (Selbstverwalter) |
Wir hingegen
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schätzen das Grundgesetz
trotz
seiner historischen Bedingtheiten,
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halten seinen Grundimpuls für die
unbedingt angemessene
Antwort auf die Verbrechen des dritten Reiches,
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sehen in ihm aber auch schon den angemessenen Schutz für die
Katastrophen einer sich weltweit etablierenden Wirtschafts-, "Eliten"-
und Kapitalmarktdiktatur, |
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möchten Deutschland deshalb nicht eine
neue
Verfassung, sondern
das Grundgesetz selbst
zur Verfassung geben (diese dann allerdings erweitert um die
volle Souveränität
des Volkes über dann:
seine
Verfassung) |
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und sehen in ihm, gerade wenn es
ernst
genommen wird,
die Basis für den freien
Menschen:
· Achtung und Schutz der
Menschenwürde als Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt (Artikel 1)
· Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2)
· Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20) |
Die Unterschiede könnten kaum gravierender
sein.
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@[1]:
Eine eingehendere Auseinandersetzung mit der "https://verfassunggebende-versammlung.de/"
ist
hier >> gegeben. |