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Hintergrund - Agenda

 

 

 

 

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Unsere Verfassung e.V:

 
 

Vorbemerkung

Diese Agenda beschreibt unsere Ziele. Aus diesen Zielen leitet sich das Handeln des Vereins Verfassung vom Volk e. V. ab. Soweit diese Agenda Thesen enthält, die einer längeren Begründung bedürfen, werden diese als Anlagen beigefügt (Anm.: Die Anlagen werden in Kürze veröffentlicht.).

 

1 Ziele und Voraussetzungen

1.1 Grundlagen

 Wir leben in einer Transformationsphase. Die Moderne hat sich verabschiedet - mit ihr die quantifizierbare Welt und ihre bürokratischen Herrschafts- und Sozialisierungsformen. Eine neue Welt entsteht. Diese neue Welt liegt noch in einem Nebel, der ihre Umrisse erst schemenhaft durchscheinen lässt. Aber wir erkennen immer deutlicher wesentliche Elemente dieser neuen Welt. In ihr wird sich das Menschliche ebenso wie die Natur nicht unter dem Primat des quantifizierbaren, ökonomischen Denkens stellen können. Das auf Unterordnung, Macht und Gewalt beruhende politische und wirtschaftliche System der Moderne, des Kapitalismus, ist überholt. Wirtschaften wird sich als ein Teil unter anderen in einen ganzheitlichen Ansatz von Politik, Gesellschaft und Vernunft einordnen müssen.

Der Eintritt in diese Welt wird noch versperrt. Überholte Machtstrukturen, Parteien, Bürokratie und Finanzeliten haben ein Bollwerk vor den Toren der neuen Welt errichtet. Sie wollen der neuen Zeit ihre alten Systemmuster aufzwingen. Dazu brauchen sie Chaos, Krieg und Gewalt. Die Krisen der Gegenwart resultieren daraus. (s. Anlagen 1,2, 3).

Es wird für die neue Welt kein Patentrezept geben können. Weil die Lösung in uns, in unserer Gemeinschaft steckt. Wir bekommen keine Lösung. Wir sind die Lösung, wenn wir unser Schicksal selbst in die Hand nehmen. Es gibt keinen gordischen Knoten, den wir durchhauen können oder Patentrezepte für alles. Vielmehr müssen wir uns schrittweise Lösungen erarbeiten und sie durch Erfahrung, Lernen und Verbesserung weiter entwickeln. Es kommt auf einen Anfang an.

 

1.2 Unser Ziel – der erste Schritt

Wir wollen den ersten Schritt tun und damit ein Portal öffnen. Durch dieses Portal können wir gemeinsam gehen. Dieser erste Schritt ist das Ziel unserer Arbeit - es ist die Verwirklichung der Souveränität des Volkes über die Verfassung. Sie ist die zentrale Grundlage, um unser Land offen für die Zukunft zu machen. Eine Verfassung vom Volk ist der erste Schritt – ein Türöffner – mehr nicht, aber auch nicht weniger.

 

2 Unsere Lösung

2.1 Handeln und Wege für Reformen öffnen

Bürgerinnen und Bürger haben nicht nur kritisiert, sondern auch viele gute Reformvorschläge erarbeitet. Letztlich bleiben diese Reformansätze erfolglos. Sie scheitern an der Verkrustung der politischen Macht von Parteien und Bürokratie. Änderungen wird es nur geben, wenn Bürgerinnen und Bürger über eigene, unmittelbare politische Gestaltungsmacht verfügen.

Für den ersten notwendigen Schritt muss demnach erreicht werden, dass Bürgerinnen und Bürger selbst die Mittel dazu haben, um Raum für neue Wege zu schaffen. Diese Gestaltungsmöglichkeit haben sie nur, wenn sie über Instrumente der Direkten Demokratie verfügen, wenn sie also mit Volksentscheidungen und Volksbegehren ihren Gemeinschaftswillen (Mehrheitswillen) politische Wirklichkeit werden lassen können. Die Politik will keine Mitsprache des Volkes, sondern sie verteidigt ihre Macht. Also ist die Politik kein Adressat für Forderungen. Wir müssen selbst handeln.

Die Grundidee der Bewegung ist deshalb die selbstverantwortliche Wahrnehmung der souveränen Rechte des Volkes durch das Volk. Damit ist jede Form des Denkens in klassischen Parteien und Organisationen und deren Form von Kampagnen ausgeschlossen. Die Idee des selbstverantwortlichen Handelns ist der Weg zur Lösung der gegenwärtigen politischen Herausforderungen. Zudem ist Selbstverantwortung Kern einer Ordnung, die auf Selbstbestimmung und Dezentralität/Regionalität ausgerichtet ist. Eine zukunftsoffene Gesellschaft ist untrennbar mit Selbstverantwortung, Selbstorganisation und Dezentralität verknüpft.

Unsere Bewegung hat nur Erfolgschancen, wenn dies erkannt und emotional angenommen wird. Eine Kampagne muss wie ein Impuls angelegt werden, dessen Botenstoffe nicht durch den Verein mit Inseraten und Werbung transportiert werden, sondern die quasi von Hand zu Hand weitergereicht werden. Wir wollen keinen Menschen erziehen oder ihn umprogrammieren, sondern jeder einzelne ist für sich ist selbst verantwortlich und in der Gemeinschaft unserer Bewegung gewinnt er aus eigener Kraft die Stärke, die er für die Gestaltung seiner Zukunft sowie der Zukunft unserer Gesellschaft braucht.

Aus dieser Grundidee folgt, dass wir von Anfang an, eine möglichst praktische Hinführung auf das Ereignis Volksabstimmung bekommen. Dazu gibt es nur den Weg des gemeinschaftlichen Handelns, mit dem wir uns selbst eine Verfassung geben.

 

2.2 Vom Grundgesetz zur Verfassung

Auf die Idee, eine neue Verfassung zu schreiben, sind viele Gruppen gekommen. Der wahrscheinlich beste Entwurf einer neuen Verfassung wurde nach dem Zusammenbruch der DDR vom Runden Tisch erarbeitet. Viele andere Entwürfe oder Teilentwürfe gibt es nach unserer Kenntnis inzwischen im Land. Die entscheidende Frage ist jedoch nicht, wer hat die sprachlich und juristisch beste Verfassung geschrieben. Wir brauchen eine Antwort auf die Frage, wie kommen wir vom GG zur Verfassung.

Unsere Lösung ist: Wir geben uns selbst eine Verfassung. Wir nehmen uns unser Recht und stimmen selbstverantwortlich über eine Verfassung ab (Art. 20 und 146). Dazu müssen wir nicht lange über Texten und Inhalte streiten: Der einfache, direkte und leicht machbare Weg führt zur Annahme des GG als Verfassung mit wenigen Änderungen:
 

  1. 1. Aufnahme von Volksabstimmungen

  2. 2. Aufnahme von Volksbefragungen

  3. 3. Dauerhafte Sicherstellung der Hoheit des Volkes über die Verfassung


Dieser einfache Weg zum Ziel muss schnell erreicht werden, um einer weiteren Eskalation der Verhältnisse, eine demokratische Alternative gegenüber stellen zu können. Deshalb ist das Kernanliegen - nämlich eine Verfassung vom Volk – wichtiger als die inhaltlichen Fragen zur Ausformung einer neuen, der Zeit angemessenen Verfassung. Wenn wir erst die Hoheit über die Verfassung haben, können wir alle mit einer neuen Verfassung verbundenen inhaltlichen Fragen auf den Zeitpunkt nach einer Verfassung in der Hand des Volkes vertagen. Das ist auch ein demokratischer Weg. Das Volk – in seinen Rechten gestärkt – bestimmt selbst und unmittelbar demokratisch über die Verfassung und seine Weiterentwicklung.

 

2.3 Die Selbstermächtigung des Volkes

Die Herstellung der Souveränität des Volkes ist ein politischer Akt der Selbstermächtigung. Für diesen Schritt bedarf es der Zustimmung der Mehrheit des Volkes. Es bedarf einer Bündelung aller Kräfte auf einen Punkt. Wenn wir einzelne politische Sachfragen mit der Verfassungsfrage vermengen, kann es keine Bündelung geben. Deshalb ist es für den Erfolg zwingend, inhaltliche Positionen, nicht mit einer Abstimmung über eine Verfassung zu vermischen. Die Souveränität des Volkes ist nur zu erlangen, wenn alle Kräfte des Volkes gebündelt werden, um sie auf einen Punkt zu richten: nämlich auf die Annahme einer Verfassung.

Deshalb haben wir vorgesehen, das GG als Verfassung zu übernehmen und lediglich in Artikel 20 einzufügen, dass künftig Volksentscheidungen und Volksbefragungen in der Verfassung verankert werden und dass die Hoheit über die Verfassung kein einmaliger Akt ist, sondern dauerhaft sein soll.

Der Akt der Annahme einer neuen Verfassung muss ein gemeinschaftlicher sein. Er muss von allen gemeinsam in einem einheitlichen Willensakt vollzogen werden. Es ist ein Abstimmungs- und Entscheidungsakt des Volkes.

Das Volk ist für uns in dem angesprochenen Zusammenhang, keine durch Ethnien oder Abstammung geschaffene Gemeinschaft, sondern eine Verwaltungsgröße, die sich durch eine Übereinstimmung im Selbstverständnis und der Art und Weise des Zusammenlebens auszeichnet. Von daher sind die Glieder des Volkes als Inhaber eines deutschen Ausweises (Passes) legitimiert, an der Abstimmung teilzunehmen. (weitere Ausführung zum Volksbegriff s. Anlage Volk)

Für diese Abstimmung brauchen wir keinen Appell an ein neues Gemeinschaftsgefühl. Es geht um eine Entscheidung, über den kleinsten gemeinsame Nenner. Das GG wird unter Wahrung der Rechtskontinuität lediglich an einem Punkt geändert, nämlich durch die Aufnahme von Volksabstimmungen. Mit dieser Abstimmung legt sich niemand auf eine bestimmte Form von Direkter Demokratie oder von neuen Parteien fest. Alle Möglichkeiten der Gestaltung einer evolutionären Bürgerdemokratie sind gegeben, aber nicht vorbestimmt. Keine Gruppe wird aus dieser Abstimmung als Sieger hervorgehen. Es wird mit einer positiven Abstimmung nur einen Sieger geben: die Gesamtheit der Bürgerinnen und Bürger, also das Volk.

Wir wollen an einem herausgehobenen Tag - angedacht ist der 70. Jahrestag der Annahme des Grundgesetzes - über die Annahme einer Verfassung durch das deutsche Volk im Wege einer Volksabstimmung abstimmen lassen. Diese Abstimmung könnte folgende Form haben und die aufgeführten Punkte einschließen:

"Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird mit den unter 2. und 3. vorgeschlagenen Änderungen nach Artikel 146 GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland übernommen."

Artikel 20 Abs. 2 des Grundgesetzes wird im Rahmen der Verfassung wie folgt neu gefasst:

"(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Volksabstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. Die Ergebnisse von Volksabstimmungen sind bindende Grundlage für das Handeln aller staatlichen Organe."

Artikel 20 wird um folgende Abs. 5, 6 und 7 ergänzt:

"(5) Das Volk hat das Recht unmittelbar über eine neue Verfassung oder eine Verfassungsänderung zu entscheiden. Dieses Recht kann durch Volksabstimmungen wahrgenommen werden."

"(6) Das Volk hat das Recht im Wege der Volksabstimmung unmittelbar über wichtige politische Fragen und Grundsätze zu entscheiden. Der Bundestag hat vor gravierenden politischen Entscheidungen das Volk im Wege einer Volksbefragung anzuhören. Hat der Bundestag derartige Entscheidungen getroffen, hat das Volk das Recht, hiergegen im Wege der Volksabstimmung ein Veto einzulegen."

"(7) Das Volk kann sich zur dauerhaften Kontrolle und zur Weiterentwicklung der Verfassung geeigneter Institutionen bedienen. Über deren Einrichtung wird im Wege eines Volksentscheides entschieden."

 

Schluss 

Auf der Grundlage dieser Agenda wird der Verein Arbeitspläne entwickeln und handeln.

Der Vorstand, April 2016

 
 

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