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Unsere Verfassung e.V:

 

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Einführung

 

Souverän ist, wer die Inhalte der Verfassung bestimmt! Die Hoheit über die Verfas­sung muss deshalb in einer Demokratie in die Kompetenzen des Volkes gelangen. Die Souveränität des Volkes über die Verfassung ist daher ein Akt der Manifestation von politischer Macht.  Wir nehmen das Grundgesetz ernst und starten damit, uns als Bürger und Souverän dieses Grundgesetz nach Art. 146 als Verfassung anzueignen.
Wir wollen ferner, dass auch die Verfassungsgebung in die Hände des Volkes gelegt wird. Damit würde tatsächlich würde alle Macht vom Volke ausgehen. Denn nach unserem Grundgesetz sollte zwar alle Macht vom Volke ausgehen, tatsächlich aber sind wir machtlos. Uns fehlen Freiheit und Souveränität, um über unser Schicksal zu entscheiden, oder nur Gehör zu finden. So verkommt die Volkssouveränität, die allein eine demokratische politische Herrschaft be­gründet, zur abgegriffen, leeren Legitimationsformel.

Wenn das Volk, also die Summe der Bürgerinnen und Bürger die Verfassungshoheit erlangt, sind außerdem beliebigen und willkürlichen Verfassungsinterpretationen Grenzen gesetzt. Sie wären von der Politik nur mit offensichtlich unrechtmäßigen Mitteln zu überwinden. Wenn das Volk die Verfassung in einem permanenten Prozess ergänzen, ändern und reformieren kann, sind Maßnahmen wie Kriegseinsätze in aller Welt, Bankenrettungen und die Entgrenzung des Finanzkapitalismus nur mit und nicht ohne, oder gar gegen das Volk möglich.

Wir wollen eine Verfassung, die ein Abbild des Willens des Volkes und damit Zeugnis des gesellschaftlichen Wandels ist. Eine Verfassungsgebung muss zudem flexibel auf die sich in der Zukunft ändernden gesellschaftlichen Rea­litäten reagieren. Wir erachten den Ansatz der Erlangung der Verfassungshoheit des Bürgers somit auch als Ausgangspunkt für notwendige Zukunftsreformen in unserer Gesellschaft.

Wir haben ein Verfahren entwickelt, um die Erlangung der Verfassungshoheit zu realisieren und durch entsprechende Verfahren und Institutionen zu verstetigten. Die praktische Umset­zung soll unter dem Namen Verfassung vom Volk erfolgen.

 
 

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