10. Könnten durch Volksabstimmung nicht diskriminierende Gesetze, die Todesstrafe, ja selbst die Abschaffung der Demokratie usf. beschlossen werden?

Nein!

Die Volksabstimmung im Rahmen des Grundgesetzes und im Rahmen einer aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung ist als ein gesetzlich geregelter Prozess zu denken, der eine Verfassungsprüfung der zur Volksabstimmung gegebenen Impulse / Fragen / Gesetzesinitiativen unbedingt mit einbeschließt.

Impulse / Fragen / Gesetzesinitiativen, die die freiheitlich-demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes oder der aus dem Grundgesetz gehobenen Verfassung in Frage stellen, würden an der Verfassungsprüfung scheitern.

D.h.: man kann zwar jederzeit versuchen, diskriminierende, das Grundgesetz / die Verfassung unterlaufende Volksabstimmungen zu starten. Dem Staat wäre es aber untersagt, derartige Volksabstimmungen durchzuführen.