9. Gibt es einen Zusammenhang mit den "Reichsbürgern"?
Nein!
"Reichsbürger" ist ein sehr verkürzender Sammelbegriff für einen Teil das Grundgesetz ablehnender Menschen.
Wir hingegen
- schätzen das Grundgesetz trotz seiner historischen Bedingtheiten,
- halten seinen Grundimpuls für die unbedingt angemessene Antwort auf die Verbrechen des dritten Reiches
- sehen in ihm aber auch schon den angemessenen Schutz für die Katastrophen einer sich weltweit etablierenden Wirtschafts-, "Eliten"- und Kapitalmarktdiktatur,
- möchten Deutschland deshalb nicht eine neue Verfassung, sondern das Grundgesetz selbst zur Verfassung geben (diese dann allerdings erweitert um die volle Souveränität des Volkes über dann: seine Verfassung)
- und sehen in ihm, gerade wenn es ernst genommen wird, die Basis für den freien Menschen:
- Achtung und Schutz der Menschenwürde als Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt (Art.1)
- Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2)
- Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20)
Die Unterschiede könnten kaum gravierender sein.