9. Gibt es einen Zusammenhang mit den "Reichsbürgern"?

Nein!

"Reichsbürger" ist ein sehr verkürzender Sammelbegriff für einen Teil das Grundgesetz ablehnender Menschen.

Wir hingegen

  • schätzen das Grundgesetz trotz seiner historischen Bedingtheiten,
  • halten seinen Grundimpuls für die unbedingt angemessene Antwort auf die Verbrechen des dritten Reiches
  • sehen in ihm aber auch schon den angemessenen Schutz für die Katastrophen einer sich weltweit etablierenden Wirtschafts-, "Eliten"- und Kapitalmarktdiktatur,
  • möchten Deutschland deshalb nicht eine neue Verfassung, sondern das Grundgesetz selbst zur Verfassung geben (diese dann allerdings erweitert um die volle Souveränität des Volkes über dann: seine Verfassung)
  • und sehen in ihm, gerade wenn es ernst genommen wird, die Basis für den freien Menschen:
  • Achtung und Schutz der Menschenwürde als Aufgabe ALLER staatlichen Gewalt (Art.1)
  • Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2)
  • Demokratie-, Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzip (Art. 20)

Die Unterschiede könnten kaum gravierender sein.