Das Projekt

Zur Heilung der gegenwärtigen Verfassungskrise

1. Das Anliegen

Durch zunehmende Missachtung des Grundgesetzes durch Politik und Verwaltung ist die Bundesrepublik in ihrem Bestand in Gefahr.

Das erlebend haben wir im Jahr 2014 den "Verein zur Erneuerung der Bundesrepublik an ihren eigenen Idealen e.V." und dann – im Zusammenschluss mit einem Verein "Verfassung vom Volk e.V." – den Verein "Unsere Verfassung e.V." gegründet.

Mit Letzterem führen wir jetzt eine Volksabstimmung durch.

In den Abstimmungsfragen wird davon ausgegangen, dass das Grundgesetz noch nicht in vollgültigem Sinne eine Verfassung ist.

Für die "Diener des Volkes", sein "Personal": die Politiker, Richter, Polizisten usf., d.h. für alle die im Staatsdienst wirken, ist das Grundgesetz die Verfassung, bzw. hat das Grundgesetz die Verfassung zu sein. Ihr Wirkungsbereich wurde 1949 nach Maßgabe des Grundgesetzes eingerichtet – und so haben sie sich unbedingt daran zu halten!

Für das Volk dagegen ist das Grundgesetz noch keine Verfassung, weil es noch nicht vom Volk entschieden worden ist. Weswegen schon der Titel des Grundgesetzes nicht
"Grundgesetz DER Bundesrepublik Deutschland",
sondern
"Grundgesetz FÜR DIE Bundesrepublik Deutschland"
lautet und es im letzten Artikel des Grundgesetzes, in Artikel 146 heißt:

"Dieses Grundgesetz (…) verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

(Nähere Ausführungen zu dieser Frage gibt es hier)

Präambel:

Wir als oberster Souverän des Staates, erheben Kraft dieser Volksabstimmung das Grundgesetz der Bundesrepublik zu unserer Verfassung.

Zur Befestigung unserer Souveränität erweitern wir die repräsentative Demokratie um bundesweite Volksabstimmung und ergreifen unsere Hoheit über die Inhalte der Verfassung.

Die Fragen der durch uns jetzt durchgeführten Volksabstimmung lauten:

Abstimmungsfragen

  • Ich stimme zu, unser Grundgesetz nach Artikel 146 GG zur Verfassung der Bundesrepublik zu erheben.
  • Ich stimme zu, das Recht auf Volksabstimmung vollumfänglich in der Verfassung zu verankern.
  • Ich stimme zu, dass über die Inhalte der Verfassung nur per Volksabstimmung entschieden werden kann.

□ Ja - □ Nein

Die Abstimmung ist hier zu finden.

2. Unterschied zu Anliegen und Wegen anderer Initianten

Anders als andere jetzt vielfach sich bildende Verfassungsbewegungen, die verfassungsgebende Versammlungen ausrufen und damit das Grundgesetz in Frage stellen, schützen wir durch unsere Abstimmung das Grundgesetz vor seiner de facto sich vollziehenden Auslöschung und erheben es selbst zur Verfassung.

Und anders als etwa "Mehr Demokratie e.V." oder der "Omnibus für direkte Demokratie e.V." führen wir so die vollumfängliche Volksabstimmung ein, ohne unser politisches Personal deshalb um Erlaubnis fragen zu müssen.

Volksabstimmung durch Volksabstimmung: Unseren Politikern, als bloß verfasste Gewalt, fehlt jede rechtliche Legitimation, sich gegen eine über Artikel 146 GG verlaufende Abstimmung der verfassungsgebenden Gewalt zu stellen, weil ihre Geltung nach Art.146 GG mit der Verfassungsgebung durch das Volk erlischt.

3. Das Was bedenke wohl, doch mehr bedenke Wie

a) Wir haben nicht nur obige Abstimmungsfragen, sondern damit zugleich auch sowohl den neuen Verfassungstext als auch schon das Durchführungsgesetz für Volksabstimmungen auf Bundesebene zur Abstimmung gestellt,siehe "Die Änderungen des Textes des Grundgesetzes im Einzelnen", dort Artikel 78 a

Damit ist, wenn wir genügend Stimmen erhalten haben, auch über den vollständigen Verfassungstext und über das Durchführungsgesetz der Volksabstimmung auf Bundesebene schon entschieden. D.h., das Volk ist (nach Artikel 146 GG) unmittelbar durch die Abstimmung schon legitimiert, über die Inhalte der Verfassung zu verfügen und Volksabstimmungen auf Bundesebene durchzuführen. Wir haben hier die ersten Artikel und Gesetze, die unabhängig von der sog. "Vertretung des Volkes" (Bundestag und Bundesrat) direkt vom Volk beschlossen werden.

b) Wir haben die Vorgabe von Verfassungstext und Durchführungsgesetz für Volksabstimmungen auf Bundesebene allerdings mit einem Vorbehalt versehen:

Wir sehen es nicht als unsere Aufgabe an, über die drei gestellten Abstimmungsfragen hinaus irgendetwas Weiteres festzulegen. Als Souverän soll das Volk in allem selbst entscheiden.

Deswegen haben wir den jetzt eingesetzten Verfassungstext und das Volksabstimmungs-Durchführungsgesetz mit dem Vorbehalt versehen, dass sie nur ein Provisorium sind, dass sie nur so lange gelten (dürfen), bis ein freier Bürgerrat (eventuell nach dem Modell von "Mehr Demokratie e.V.") oder besser: eine in der Form des freien Bürgerrates einberufene "verfassungs-klärende Versammlung" darüber entscheidet.

Damit kann das provisorisch Vorgegebene nach der Abstimmung frei verhandelt, das Grundgesetz (dann: die "Verfassung") von historischen Schlacken befreit und seinem innersten Impuls entsprechend weiter ausgestaltet werden.

Frage zum weiteren Vorgehen (optional)

Zur Lösung der dringlichsten Fragen, die mit dem Grundgesetz und seinen Übergang zur Verfassung zusammenhängen, soll nach der Abstimmung ein freier Bürgerrat 1 einberufen werden, der als Verfassungs-KLÄRENDE Versammlung den Text der dann neuen Verfassung

  • von überholten und unpassenden Inhalten bereinigt
  • für aktuelle und künftige Herausforderungen weiterentwickelt
  • und dem Volk zur Abstimmung vorlegt
  • □ Ja, ich stimme zu

 

c) Auch die Frage nach der Einberufung einer "verfassungs-klärenden Versammlung" ist in der von uns online gestellten Abstimmung vorgelegt.

Der Zeitraum der Abstimmung ist "offen", d.h., wir haben gewonnen, wenn für das Anliegen genügend Stimmen zusammen gekommen sind.

Die notwendigen Änderungen im Verfassungstext und das Volksabstimmungs-Durchführungsgesetz haben wir von "Mehr Demokratie e.V." übernommen, so dass in ihnen höchste Kompetenz und Expertise waltet.

d) Der Weg, den wir gehen, ist zunächst die Online-Abstimmung. Selbstverständlich wird sich das politische Personal der Bundesrepublik dagegen verwehren, weil Online-Abstimmungen, bösen Willen vorausgesetzt, immer irgendwie manipulierbar sind.

Wir rechnen mit diesem Einwand!

Wenn wir genügend Stimmen gesammelt haben, fordern wir die Behörden auf, die gesamte Infrastruktur: Wahlräume, Wahlzettel, Briefabstimmungs-Unterlagen, Wahlhelfer – d.h. alles was für eine analoge Abstimmung nach dem Muster der Bundestagswahlen benötigt ist, zur Verfügung zu stellen, damit die Abstimmung dann auch analog durchzuführen ist.
Siehe: Wie Weiter
und Hinweise

Als verfassungsgebende Gewalt hat das Volk dann genügend gezeigt, dass es die analoge Abstimmung durchführen will. Die verfasste Gewalt hat dem zu folgen.

4. Fazit

Wir haben damit sämtliche Mittel zur Verfügung gestellt, das Grundgesetz zur Verfassung zu erheben und diese danach im Sinne ihrer Veranlagung zu "klären" und weiter auszubilden.

Diese Mittel müssen nur ergriffen werden!

5. Hinweise

Wer wir sind findet man hier.

Weitergehende Fragen und Antworten zum Projekt findet man hier.

Videos zum Projekt findet man hier.

Berlin, den 01.05.2021
Unsere Verfassung e.V.