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Wie weiter? 

 
 
Wie geht es weiter?

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Was geschieht mit den Daten?

Abstimmungsberechtigt sind alle Volljährigen, die in Deutschland Bundestagswahlberechtigt sind. Zur Feststellung der Abstimmungsberechtigung werden die eingegebenen personenbezogenen Daten – nicht aber die abgegebenen Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) – am Ende der Abstimmung den dafür zuständigen Ämtern vorgelegt. (Siehe auch "Anmerkungen zu offenen Fragen") Bis dahin werden die eingegeben Daten kontinuierlich aus dem Internet entfernt und an höchst gesichertem Orte offline gespeichert. Aus den anonymisierten Abstimmungsentscheidungen (Ja/Nein) wird die Darstellung des Abstimmungsergebnisses erstellt.

 

Gibt es für die Abstimmung schon einen Endtermin?

Nein. Die Stimmen werden kontinuierlich gesammelt. Die Abstimmung ist gelaufen, wenn genügend Stimmen gesammelt worden sind.

 

Kannst Du deine Entscheidung ändern?

Angesichts des offenen Zeitrahmens der Abstimmung kann die getroffene Abstimmungsentscheidung (Ja/Nein) vom Abstimmenden nachträglich noch geändert werden. Der jeweils letzte Eintrag löscht den vorangegangenen Eintrag.

 

Was geschieht, nachdem die Abstimmung gelaufen ist?

Die Abstimmung stellt nicht eine bloße Willensbekundung dar, sondern durch sie wird, wenn genügend Stimmen zusammen gekommen sind, unmittelbar das Grundgesetz zur Verfassung erhoben. Sein Text ist durch die Abstimmung selbst schon entsprechend (mit-)abgestimmt und  angepasst (siehe: Die Änderungen des Grundgesetztextes im Einzelnen). Wir selbst gelangen unmittelbar in die Position des Souveräns und können sofort Volksabstimmungen auf Bundesebene durchführen (siehe Artikel 78a [Bundesabstimmungsgesetz] der dann geltenden Verfassung).

Als Souverän steht uns aber nicht nur die Volksabstimmung auf Bundesebene sondern auch der eigenständige Umgang mit den Grundlagen unserer Gesellschaft zu. Zur Lösung aller Fragen, die mit dem Grundgesetz und seinem Übergang zur Verfassung zusammenhängen, kann nach der Abstimmung ein freier Bürgerrat [1]  einberufen werden, durch den im Sinne einer verfassungs-KLÄRENDEN Versammlung der Text der dann neuen Verfassung von überholten und unpassenden Inhalten bereinigt, für aktuelle und künftige Herausforderungen weiter entwickelt und dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden kann.

(Die Abstimmung zum Bürgerrat und/oder zur verfassungs-klärenden Versammlung ist in der Zusatzfrage in der hier vorgelegten Abstimmung und in Artikel 78a in der dann geltenden Verfassung vorgelegt.)

Weitere Verfassungsänderungen können dann auch direkt durch Volksabstimmung erfolgen. (Siehe Artikel 78a in der dann geltenden Verfassung.)
 

Wie kannst Du helfen?

Die Aktion ist davon abhängig, dass sie viele Unterstützer findet.

Vorschläge zur Unterstützung findest Du hier >>

 
Wir freuen uns auf eine gedeihliche Zusammenarbeit … 

das Team von Unsere Verfassung e.V.

 
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[1] Das Konzept der Bürgerräte wird gerade intensiv durch „Mehr Demokratie e.V.“ entwickelt, siehe https://www.buergerrat.de/